Zweite Stufe der kleindeutschen Lösung der Einheitsfrage. 567
das Urheberrecht an Werken der bildenden Kunst und an
Photographien schützten, und noch mehr durch das Reichspatent⸗
gesetz vom 25. Mai 1877.
So hätte es nach Lage der Dinge fast nur noch eines
UÜberganges der Eisenbahnen an das Reich oder wenigstens der
Herrschaft des Reiches über die Eisenbahntarife bedurft, um
die Verkehrshoheit der Einzelstaaten völlig zu absorbieren.
Indes hierauf gerichtete Bemühungen des Fürsten Bismarck
scheiterten trotz des im Jahre 1878 begründeten Reichseisenbahn⸗
amtes; wir werden in unserer Erzählung darauf noch zurück⸗
commen. Indes auch ohne die Verwirklichung des schon damals
hergebens erträumten Ideals der Reichseisenbahnen war die
übermacht des Reiches in der Regelung des Verkehrswesens nun⸗
mehr unbestritten; und damit waren bei dem wesentlich verkehrs⸗
holitischen Charakter des aufkommenden modernen Wirtschafts⸗
lebens alle wirtschaftlichen Interessen allgemeinster Art der Für⸗
sorge des Reiches weit mehr unterstellt, als die Verfassung dies
»orausgesehen oder etwa gar festgelegt hatte.
Noch gründlicher und durchgreifender aber hat sich ein ent⸗
sprechender Prozeß auf dem Gebiete der rechtlichen Interessen
oollzogen.
Ursprünglich galt nach der Verfassung des Norddeutschen
Bundes die Gerichtsbarkeit durchaus als ein Recht der Einzel⸗
staaten: sie hatten darum auch die Ausübung der Gerichts⸗
gewalt; der Bund war nur befugt, die allgemeinen Regeln für
diese Ausübung aufzustellen und ihre richtige Anwendung durch
Kontrolle zu sichern. Und so steht die Sache auch heute noch
nach der Verfassung des Reiches. Das Leben aber ist längst
über diese Regelung hinweggeschritten.
Zunächst war zur Auslegung und Anwendung des gemein⸗
famen zollvereinlichen Handelsgesetzbuches und der Wechsel⸗
ordnung schon am 12. Juni 1869 ein Bundesoberhandelsgericht
in Leipzig begründet worden: es sprach natürlich im Namen des
Bundes Recht, durchbrach damit also bereits die Gerichtshoheit
der Einzelstaaten. Noch viel mehr geschah dies aber im Laufe
der nächften Jahre, als seiner Kompetenz in dem nun begründeten