382 Fünfundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
als ihm am 16. März 1886 ein Sohn und Erbe geboren
wurde. Bald aber sollte der Kaiser der Franzosen in einer an
sich geringfügigen, der deutschen Geschichte angehörigen Sache
Gelegenheit haben, diese Stellung vor ganz Europa noch be—
sonders klar zu dokumentieren.
Das kleine Fürstentum Neuenburg in der Schweiz hatte
bis 1848 der Krone Preußens gehört. Dann war es in dem
Revolutionsjahre seinem rechtmäßigen Fürsten untreu geworden
und der Eidgenossenschaft beigetreten.
König Friedrich Wilhelm IV., dem dieser Verlust bei
seinen legitimistischen Gefühlen besonders nahe ging, hatte vor
den europäischen Mächten wiederholt vergebens an die Wieder—
erstattung des Fürstentums erinnert, so zuletzt auf dem Pariser
Friedenskongreß des Jahres 1886. Die nicht unbedeutende
vreußische Partei in Neuenburg, an der Spitze die Pourtalos
und Meuron, glaubte damit von internationalen Verhandlungen
nichts mehr erwarten zu können und machte am 2. September
1856 den Versuch, mittels einer Gegenrevolution die preußische
Herrschaft wiederherzustellen. Allein das mißlang; sehr bald
vurde die Ruhe des Landes von neuem gesichert, und sechs—
undsechzig Royalisten sollten als Rebellen vor die schweizerischen
Bundesgerichte gestellt werden.
Das traf nun Friedrich Wilhelm IV. auf das tiefste: so
dereit er jetzt war, auf seine Fürstenwürde zu verzichten, so
hoch verschwor er sich, die Verurteilung der Royalisten niemals
zuzulassen, und koste es einen Krieg mit der Eidgenossenschaft.
Die Folge dieses unerwartet festen Auftretens war eine
deträchtliche Beunruhigung in der Schweiz und in den euro—
voäischen Staaten.
Friedrich Wilhelm IV. aber wurde dabei noch durch die
höhnende Art erbittert, in der die schweizerischen Zeitungen die
Sache behandelten. In seiner Sorge wandte er sich an Napoleon.
Der Kaiser nahm sich darauf der Sache alsbald aufs energischste
an. Und in der Tat gab die Schweiz nach wiederholtem Ein⸗
greifen im Januar 1857 in der Sache der Rebellen klein bei;
worauf im Mai 1857 eine endgültige Abmachung folgte, in