420 Fünfundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
der Massen, des Volkes, der Nation empfunden zu haben
scheine.
Wie man sich indes auch zu diesen Erwägungen stellen
mag, eins war sicher: diese Art innerer Politik drängte auf
Machtentfaltung nach außen, mußte sich binnen kurzem direkt
in äußere Politik umsetzen: und darum notwendigerweise, unter
den gegebenen deutschen Verhältnissen, zu einer gewaltsamen
Lösung der Einheitsfrage führen.
Der Zufall wollte dabei, daß diese allgemeine Tendenz
sich im Bereiche der politischen Fragen des äußersten Nordens,
innerhalb des schwierigen schleswig-holsteinschen Problems, zu
verwirklichen begann.
Die Entwicklung der schleswig-holsteinschen Angelegenheiten
— E
Jetzt, wo diese Frage entscheidend wird für das Verhältnis
Osterreichs und Preußens und damit für die Geschicke Deutsch—
lands, ist es nötig, auf ihre rechtliche Seite noch einmal ge—
nauer zurückzukommen?.
Zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark bestand seit
1460 Personalunion, das heißt der König von Dänemark war
zugleich Herzog von Holstein und von Schleswig. Dabei gehörte
Holstein seit 1815 zugleich dem Deutschen Bunde an; Schleswig
dagegen war nicht im Bunde, obgleich mit Holstein verbunden.
Die Verhältnisse waren also eigener Art. Rechtlich völlig
klar, waren sie aber von dänischer Seite tatsächlich verdunkelt
durch das an sich sehr natürliche Bestreben der dänischen Könige,
die Herzogtümer langsam mit dem dänischen Königreiche zu
verschmelzen. So war zum Beispiel der gemeinsame Landtag der
Herzogtümer seit 1712 nicht mehr berufen worden. Die Herzog—
tümer hatten dagegen nicht protestiert, da sie sich sonst gerecht
behandelt fühlten; und diese Behandlung war wiederum sehr
begreiflich, da um diese Zeit die dänische Kultur in mancher
Hinsicht fast noch eine Dependenz nur der deutschen war, die von
1Vgl. oben S. 131.
2 S. dazu schon S. 95f.