Full text: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 2)

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Bergleuten entdeckt sind, die sich darauf in gutem Glauben 
angesiedelt, sie aufgeschlossen und verkauft haben in dem 
ehrlichen Glauben, daß besagte Landbewilligungen sich 
auf Ackerland beschränkten, laut den Kongreßgesetzen, 
durch die sie verliehen wurden; und 
„Da die Bürger der Vereinigten Staaten für die Auf- 
schließung von Gruben auf besagten Ländereien, die nach 
dem Termin der besagten Bewilligungen entdeckt worden 
sind, Millionen Dollar angelegt haben; und 
„Da diese neugebildete Auslegung besagter Landbewilli- 
gungen zur Konfiskation privaten Eigentums und zur 
Beraubung einzelner Personen zugunsten besagter Eisen- 
bahngesellschaften in einem bisher nicht dagewesenen Um- 
fang, sowie zur Einbringung von Klagen führen muß, um 
den Wert der bis dahin auf besagtem Lande geschürften 
Erze wiederzuerlangen, die, wenn erfolgreich, einen großen 
Teil unserer Bürger in Mangel und an den Bettelstab 
bringen müssen; und 
„Da, wenn besagte Auslegung rechtsverbindlich wird, 
sie, zum offenbaren Schaden des Volkes, große Gebiete 
Minerallandes dem Markte, entweder zu späterer Erfor- 
schung oder zum Kaufe, entziehen wird. Daher sei es 
„Beschlossen, daß der Kongreß gegen jede Auslegung 
der Gesetze der Vereinigten Staaten protestiert, die zu 
einem solchen System der Konfiskation im großen und zu 
der daraus folgenden Bereicherung großer, die Großmut 
der Regierung schon genießender Verbände führen muß, 
und die im Kongreß versammelten Vertreter des Volkes 
auffordert, schnell und unverzüglich Maßregeln innerhalb 
ihres unmittelbaren verfassungsmäßigen Vorrechtes zu er- 
greifen, um diese drohende Gefahr zu zerstören.“ 
Zur selben Zeit berichtete Martin Maginnis, der Kom- 
missar für Mineralland in Montana, an Gouverneur Toole, 
daß die 
„große Landbewilligung der Northern Pacific- FEisen- 
bahngesellschaft sich in einem mit Einschluß des wieder- 
erstatteten Landes beinahe einhundertundzwanzig Meilen 
breiten und über siebenhundert Meilen langen Gürtel von 
der östlichen bis zur westlichen Grenze des Staates Montana
	        
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