Full text : Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 1)

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Ländereien, mit Bezug auf die Schenkungen an die Eisenbahnen,
 „sind gänzlich der Willkür der Eisenbahngesellschaften
 unterworfen. Sie können große Strecken veräußern,
wenn sie wollen, und es gibt keine Maßnahmen, diesen Teil
des Nationalbesitzes der ackerbautreibenden Klasse zu
sichern,“ Der ganze parlamentarische Apparat mußte nicht
nur dazu herhalten, den Farmer am Landerwerb zu hindern
und den Grund und Boden den Gesellschaften zu übergeben,
sondern wurde außerdem dazu gebraucht, diese Gesellschaften
 von der Besteuerung des auf betrügerische Art
erworbenen Landes zu befreien. „Um der Besteuerung zu
entgehen,“ fährt Phillips fort, „hatten die Eisenbahngesellschaften
 einen Zusatzparagraphen erwirkt, wonach sie
das Verleihungsdokument erst ausgehändigt bekamen, wenn
sie eine kleine Vermessungsgebühr bezahlt hatten. Die
Bezahlung dieser Summe vermieden sie ängstlich oder bezahlten
 sie doch erst, wenn sie an einen Käufer Terrain
verkaufen konnten, bei welcher Gelegenheit sie die Vermessungsgebühr
 bezahlten und die Dokumente über den
verkauften "Teil bekamen. Auf diese Art haben sie Millionen
 von Morgen zu Spekulationszwecken zurückgehalten
und eine Preissteigerung abgewartet, ohne Steuern zu bezahlen,
 während die Farmer auf angrenzenden Terrains
Steuern bezahlen mußten“).
Phillipps streift diese Tatsache nur gelegentlich, als sei
sie nicht von großer Bedeutung.
Doch ist sie wohl einer näheren Erwägung wert. Die
Geldaristokratie der Vereinigten Staaten ist genau so vorgegangen
 wie die Aristokratie in der alten Welt, die auch
ihre Besitzungen durch Gewalt und Betrug bekommen
und dann die Gesetze so gestaltet hat, daß diese Besitzungen
 steuerfrei blieben.
Freilich, um „den kleinen Leuten“ beizuspringen und
sie zu ermutigen, den Westen zu besiedeln, wurde anscheinend
 das „Wüstenland“gesetz ausgearbeitet, und
manche begeisterte und pathetische Rede wurde im Kongreß
 gehalten, als dies Gesetz zur Annahme kam. Kraft
dieses Gesetzes, hieß es, konnte ein Mann sich auf 640 Morgen
1) Labor, Land and Law, S. 338—339.
            
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