Full text : Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 1)

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Der Diebstahl von Staatsland ist ohne Unterbrechung
bis auf den heutigen Tag fortgesetzt worden und wird
zweifellos erst aufhören, wenn das letzte gute Land fortgegeben
 ist.
Ein vor kurzem erschienener Bericht von H. H. Schwartz,
dem Vorsitzenden der Ackerbauabteilung im Ministerium
des Innern, der an Sekretär Garfield vom gleichen Departement
 gerichtet ist, läßt erkennen, daß allein in den beiden
Jahren 1906—1908 Staatsland im Werte von annähernd
110 Millionen Dollar hauptsächlich westlich vom Mississippi
von kapitalistischen Gesellschaften und Privatpersonen
auf betrügerische Art beschlagnahmt sei. Dieser Bericht
enthält mehr als 32 000 Fälle solcher Bodenschwindeleien.
Die Betrügereien seitens der verschiedenen kapitalistischen
Gesellschaften zur Erlangung großer Erzlager in Alaska
und unschätzbar wertvoller T’errains mit Wasserkraft in
Montana und anderswo führen einen der großen öffentlichen
 Skandale herbei, der an anderer Stelle in diesem
Buche ausführlich besprochen werden wird,
Wenn man die kleinen, verwirrenden Einzelheiten der
letzten siebzig Jahre beiseite läßt und das Augenmerk auf die
große Entwicklung richtet, ergibt sich das folgende verblüffende
 Resultat: Vor hundert Jahren gab es keine Eisenbahnen;
 heute haben die Eisenbahnen nicht nur einen erstaunlich
 großen Besitz, der dem Volk genommen wurde,
sondern sie diktieren, zusammen mit verbündeten kapitalistischen
 Interessen, das politische, wirtschaftliche und soziale
 Schicksal des amerikanischen Volkes. Diese ganze
Umgestaltung hat sich in verhältnismäßig kurzer Zeit
vollzogen, meistens sogar in unseren Tagen. Gar nicht
lange vorher noch bettelten und klagten die Gründer
der Eisenbahnen, bestachen und betrogen; und wäre das
Gesetz zur Anwendung gekommen, so wären sie als Verbrecher
 verurteilt und mit Gefängnis bestraft. Und heute
sind diese selben Männer oder ihre Erben in dem blendenden
 Glanze ihres Reichtums ungekrönte Könige, die die
volle Verwaltungsmacht in Händen haben und imperiale
Befehle erteilen, denen Kongreß, Parlamente, Konvente
und Volk gehorchen müssen.
            
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