Gould und Fisk ruinieren Drew
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Die nächste Entwicklung war charakteristisch. Da Gould
und Fisk ihren alten Mitschuldigen nicht länger brauchten,
fielen sie in hinterlistiger Weise über Drew her, drängten ihn
aus der Verwaltung aus und führten seinen finanziellen
Ruin herbei. Es war Drews Gewohnheit, sooft seine Pläne
durchkreuzt wurden oder er sehr niedergeschlagen war, sich
schleunigst zu Bett zu legen, sich in den Decken zu ver-
kriechen und in Seufzern und Mitleid mit sich selbst oder
im Gebet Trost zu suchen — denn bei all seiner Gewissen-
losigkeit war er orthodox veranlagt. Als Drew merkte, daß
er ausgeplündert und betrogen worden war, wie er es so oft
bei anderen gemacht hatte, suchte er sein Bett auf und ver-
steckte sich lange voll Verzweiflung unter den Decken. Der
wunderliche alte Gauner erlangte seinen Reichtum und
seine Stellung nie wieder. Nach Drews Beseitigung machte
sich Gould selbst zum Präsidenten und Geschäftsführer der
Erie-Eisenbahn und Fisk zum Vizepräsidenten und Direktor.
Als Gould und Fisk nun mit der Ausgabe weiterer Aktien
begannen, beschlossen verschiedene betrogene Aktionäre,
dagegen einzuschreiten. Das war ein neues Hindernis,
aber es wurde kaltblütig beseitigt. Gould und Fisk warben
eine Rotte Bewaffneter an, die diese Aktionäre verhindern
sollten, sich der Bücher der Gesellschaft zu bemächtigen.
Dann wurde wieder das New Yorker Parlament bestochen.
Es wurde ein Gesetz erlassen, das Goulds und Fisks ge-
setzliche Kontrolle sicherte. Dies Gesetz bestimmte, daß
nur ein Fünftel des Direktoriums in jedem Jahre zurückzu-
treten habe.
Um aber zu verhindern, daß die betrogenen Groß-
aktionäre sich durch die Gerichte der Bahn bemächtigten,
wurde eine weitere Verfügung erlassen. Diese bestimmte,
daß von keinem Gericht ein Urteil auf Absetzung von Di-
rektoren erlassen werden dürfe, wenn der Prozeß nicht vom
Kronanwalt der Vereinigten Staaten eingeleitet sei. Gould
und Fisk hatten also nur nötig, sich des Kronanwalts völlig
zu versichern (was sie natürlich auch taten), um den betro-
genen Aktionären den Gerichtsweg zu verschließen.