als die Hälfte davon weniger als zwanzig Dollar schuldete.
Und dabei wurden in diesen Schuldgefängnissen alle ohne
Unterschied des Geschlechts, des Alters oder des Charakters
zusammengepfercht. Sogar im rauhen Klima des Nordens
waren diese Löcher oft so mangelhaft hergerichtet, daß sie
gegen die Elemente keinen hinreichenden Schutz gewährten.
In den‘ Zeitungen jener Zeit findet man Aufrufe von
mildtätigen Gesellschaften oder von einzelnen um Nah-
rung, Feuerung und Kleidung für die Häftlinge dieser Ge-
ängnisse. Dem Dieb und dem Mörder in seinem Gefängnis
zing es besser als den armen Schuldnern.
Gesetzliche Milde gegen die Großhändler
Mit der gesetzgebenden Handelsklasse hingegen verfuhr
das Gesetz ganz anders. Die Bundes- und Staatsgesetze über
den Bankrott, die für Kaufleute, Bankiers und Laden-
besitzer galten, waren so allgemein abgefaßt, wurden so
lax durchgeführt und juristisch so günstig interpretiert,
daß es nicht schwer sein mußte, die Gläubiger zu betrügen
und sich mit dem Raube davonzumachen. Ein reicher Bankier
konnte bankrott machen, seine Aktiven aufs trockene
bringen und geschickte Rechtsanwälte mieten, die ihn mit
Wortverdrehungen freikriegten — ein System, das, wenn
auch in geringerem Grade, ja noch heute besteht,
Aber Schuldhaft war nicht das einzige Schicksal, das die
Besitzlosen befiel. Nach dem „jährlichen Bericht des Vor-
standes der Gesellschaft zur Verhütung der Verarmung
in New York“ gab es 1820 dortselbst ı2 000 Verarmte.
Die bedeutenden Kaufleute, welche in dieser Gesellschaft
saßen, die den Staat von der Belästigung des Pauperismus
vefreien wollte, hatten eigene Ansichten über die Gründe
der Verarmung. Sie kannten deren sieben: ı. Unwissen-
heit (und zwar „weil von 25000 nur 15000 Familien in die
Kirche gingen‘), 2. Unmäßigkeit, 3. die Leihhäuser (weil
sie zu Diebstahl und Faulheit verleiteten), 4. die Lotterien,
5. die wohltätigen Einrichtungen, 6. die verrufenen Häuser,
7. das Spiel. Viele von diesen Armen waren entwurzelte
Iren, die, nachdem sie von den anderwärts wohnenden