—■> 50
dem Finanzministerium eine nähere Prüfung der gesellschaftlichen Rechnungen für 1858 durch
beiderseits abgesandte fachkundige Organe an, und mittelst Erlasses vom 29. Juli 1859 wurde
über Wunsch des Herrn Finanzministers unter dem Vorsitze des k. k. Sectionschefs Herrn
Esch und unter Intervention von Repräsentanten des k. k. Finanzministeriums und der
Gesellschaft eine Commission niedergesetzt, welche sich mit der ziffermässigen Feststellung der
vom Staate aus dem Titel der Ertragsgarantie für das Jahr 1858 an die Gesellschaft zu bezah
lenden Summe zu beschäftigen, zugleich aber die Mittel in Erwägung zu ziehen hatte, wie
die Wiederkehr so ungünstiger Betriebsergebnisse, wie jene des Jahres 1858, verhindert werden
könnte. Endlich fand sich das k. k. Finanzministerium veranlasst, mit Erlass vom 20. August 1859
»im Interesse der bei den Betriebsresultaten der Gesellschaft so wesentlich berührten Staats
finanzen eine gründliche Einsichtnahme und umfassende Darstellung aller bezüglichen Ver
hältnisse anzuordnen« und zu dem Behufe den der erwähnten Commission als Vertrauensmann
beigegebeuen Herrn Carl v. Mayer mit den betreffenden Erhebungen zn beauftragen. Die
gesellschaftliche Administration wurde aufgefordert, Verfügung zu treffen, damit die zu diesem
Zwecke erforderliche Einsichtnahme in die Rechnungen, wie in die Verkehrs- und Betriebs
ausweise, dann die Besichtigung der gesellschaftlichen Anstalten, namentlich der Werften,
Werkstätten, der Kohlenwerke und der Fünfkirchener Eisenbahn, endlich des gesammten Betriebs
materiales, insofern sie von Herrn v. Mayer gewünscht werden sollte, stattfinden könne, und
demselben ferner auch die nöthige Unterstützung bei der Anfertigung von Tabellen und
sonstigen Darstellungen von Seite der Organe der Gesellschaft gewährt werde. Tm Uebrigen
sollte es der Gesellschaft unbenommen sein, zur Förderung des gedachten Zweckes auch ihrer
seits einen Delegirten zu ernennen.
Da die Gesellschaftsverwaltung angesichts der vorgeschilderten Sachlage nicht den
mindesten Grund hatte, auch die rigoroseste Prüfung ihrer Rechnungen, wie ihrer ganzen
Geschäftsgebahrung, zu scheuen, beeilte sie sich nicht allein, den Organen der Regierung den
unumschränktesten Einblick in ihre Bücher zu gewähren, sondern nahm auch an den Arbeiten
der Commission durch Delegirte der Administration und des Ausschusses regen Antheil : der
Betriebsdirector Herr Peter Erichsen liess sich selbst durch seine bereits angegriffene
Gesundheit nicht abhalten, Herrn v. Mayer auf seiner Informationsreise zu begleiten, um ihm
sofort an Ort und Stelle die erwünschten Aufschlüsse in möglichst umfassender und authentischer
Weise zu ertlieilen.
Das Ergebniss all’ dieser Enqueten und Erhebungen, die mit einem so ungewöhnlichen
Aufwand von Arbeitskräften in Scene gesetzt worden, war, insoferne sie eine Herabminderung
des vom Staate zu leistenden Zuschusses bezweckten, ein höchst minimes. In den Rechnungs
abschlüssen wurde nur die Einstellung der Zinsen der zur Deckung der Abgänge aus den Jahren
1856 und 1857 contrahirten schwebenden Schuld in die Betriebskosten beanständet, und theilte
hierin die Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft nur das Schicksal der garantirtcu Bahnen.
Für die Gesellschaftsverwaltung lag darin die volle Rechtfertigung ihrer Geschäfts
gebahrung, und sie konnte mit um so grösserer Genugtuung auf dieselbe hinweisen, als
andererseits auch die Betriebsergebnisse des Jahres 1859 bereits einen Mehrertrag von
724.355 fl. gegen 1858 auswiesen, und der Geschäftsgang des Jahres 1860 schon in den
ersten Monaten noch reichlichere Erträgnisse in Aussicht stellte. Allein darauf nahm die Staats
verwaltung keine Rücksicht. Ohne in eine nähere Analyse der Ursachen dieses Misserfolges