Im Verwaltungbereiche der staatlichen Behörden, besonders des
Königlichen Kriegsministeriums sind in der letzten Zeit mehrfach
Bauterrains von beträchtlicher Ausdehnung für andere Zwecke frei-
geworden. In Zukunft ist noch die Freigabe zahlreicher anderer
Terrains teilweise von sehr bedeutendem Umfange zu erwarten.
Es würde sich durch überlassung dieser Grundstücke für zahlreiche
Gemeinden, insbesondere auch für die Stadt Berlin, eine nicht wie-
derkehrende Gelegenheit bieten, ohne umständliche Gnteignungen
und übermäßige Kosten den beschränkten und in Berlin durch ur-
fangreiche Veräußerungen in den 60er Jahren leider sehr vermin-
derten städtischen Grundbesitz wieder zu vergrößern, wie dies allge-
mein als wünschenswert angesehen wird.
Der Bedarf von Grundstücken für öffentliche Gebäude und An-
lagen nimmt seit Jahren zu. Künftige Bedürfnisse, die sich mit der
wachsenden Bevölkerung für Verwaltunggebäude, Schulen aller Art,
Marthallen, öffentliche Bäder und zahlreiche sonstige Zwecke sowohl
im Stadtinnern wie in den äußeren Stadtteilen einstellen werden,
lassen sich gegenwärtig noch gar nicht vorausberechnen.
Zweifellos ist dagegen, daß der Preis des Grund und Bodens im
Innern und Äußern jeder größeren Stadt mit der zunehmenden
Bevölkerung immer mehr steigen muß. Künftige Neuerwerbungen
und Enteignungen werden daher immer höhere Geldopfer aus den
Mitteln der Steuerzahler erfordern. Die Schwierigkeiten, geeignete
Bauplätze für derartige Gebäude zu erlangen, müssen mit der Zeit
beständig zunehmen. Größere Gemeinden des Reiches, wie z. B.
die freie Stadt Hamburg, sind aus diesem Grunde beständig auf
geeignete Vergrößerungen des städtischen Grundbesitzes bedacht, und
verabsäumen keine Gelegenheit, ihren Grundbesitz durch geeignete
Erwerbungen zu vermehren. Von vielen Seiten wird anerkannt,
daß im Interesse einer zweckmäßigen, gesunden und reizvollen Be-
bauung, wie im finanziellen Interesse der Stadt, der Gemeinde-
Grundbesit gar nicht groß genug sein kann.
Unter diesen Umständen dürfte es sich für alle Königlichen Mi-
nisterien und insbesondere das Königliche Kriegsministerium sehr
empfehlen, dahin zu wirken, daß Grundstücke, welche für die Zwecke
des Staates entbehrlich werden und aufgegeben werden sollen, beson-
ders die umfangreichen Grundstücke der Militärverwaltung von die-
sem nicht mehr an den Markt gebracht und an Spekulanten ver-
kauft werden. Vielmehr dürfte es sich empfehlen, daß solche Grund-
stücke grundsätzlich zunächst den betreffenden Gemeinden angeboten
werden. Die Bürgerschaft Berlins hat auch mit Befriedigung davon
Kenntnis genommen, daß derartige Verhandlungen seitens des
459