fullscreen : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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der  3  Leute  an  diesem  Tage  Kühe  habe,  wird  dann  der
24  ständige  Dienst  durch  die  beiden  Andern  allein  versehen
Signalmen  in  den  12  Stunden-Buden  sollen  beim  Wechsel ­
  von  Nachts  zum  Tagesdienst  und  umgekehrt,  nicht  länger ­
  als  ihre  vorgeschriebenen  Stunden  in  Dienst  sein.  Sie
sollen  6  Stunden  ruhen,  bevor  sie  wieder  auf  6  Stunden
in  Dienst  kommen
Dienststunden  der  Guards,  Zugbegleiter.
6.  Die  Dienstzeit  der  Guards  soll  thunlichst  so  gelegt  werden,
dass  sie  innerhalb  12  Stunden  fällt.  Wenn  dies  nach  der
Natur  des  Dienstes  unmöglich  ist,  sollen  besondere  Arrangements ­
  wegen  Ablösung  oder  Bezahlung  der  Ueberstunden
getroffen  werden.
Die  Besoldung  der  Guards  für  die  Personen-  und  die
gemischten  Züge  schliesst  Sonntagsdienst  ein,  den  diese
Guards  der  Reihe  nach  versehen  müssen,  gemäss  Anordnung
des  Superintendent  of  the  Line.
Die  Besoldung  der  Guards  für  Güterzüge  ist  für  6  Tage
per  Woche  berechnet,  und  wenn  sie  7  Tage  Dienst  thuu
müssen,  so  werden  sie  für  den  Extradienst  am  siebenten
Tag,  nach  Verhältniss  des  gewöhnlichen  Lohn’s  pro  Tag,
uîid  der  wirklich  im  Dienst  zugebrachten  Zeit  bezahlt.
Sonntagsdienst.
7.  Auf  allen  Stationen,  ausser  wo  besondere  Anordnungen
getroffen  sind,  muss  an  Sonntagen,  soweit  für  die  Sicherheit ­
  und  Bequemlichkeit  des  Publicums  nöthig,  Personal
zum  Dienst  bereit  sein.  Hierbei  wird  nach  Massgabe  der
von  Zeit  zu  Zeit  getroffenen  Festsetzungen,  wie  sie  durch
die  Ordrebücher  mitgetheilt  werden,  abgewechselt.  Dieser
Dienst  macht  einen  Theil  des  gewöhnlichen  Wochendienstes ­
  aus.
Es  sollen  so  bald  als  möglich  Anordnungen  getroffen
werden,  um  den  betreffenden  Beamten  periodisch  Dienstfreiheit ­
  an  Sonntagen  zu  sichern.
Pfei  dewärter,  huhr-  und  Stallknechte  müssen  abwech-
            
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