Verbuchung von Termindevisengeschäften und Arbitragen. 151
4 buchung der Verbindlichkeit zur Abnahme der Devisen und zur
; Zahlung des Gegenwertes von J6 4195.–9 erst nach der Ab-
1 wicklung des Geschäftes in den Primanoten und Hauptbuch-
d konten vorgenommen. Ebenso wird die Verpflichtung zur Lieferung
t und Zahlung im Falle des Verkaufs zuweilen nicht gebucht, son-
dern nur im Terminkalender notiert. Diese s<webenden
Verbindlichk eiten erscheinen dann auch nicht in der Bilanz.
In diesen Termingesschäften ruht aber ein starkes Risiko, wenn
die Bank es unterläßt, sich rechtzeitig durch Gegengeschäfte zu
sichern!). Soll die Bilanz das Obligo aus solchen wagnis-
reichen Geschäften zum Ausdruck bringen, so müssen die Devisen-
verkäufe und -käufe auf Termin bereits beim Abschluß in die
Buchhaltung einbezogen werden. Dazu sind besondere „Ter-
mink onten“" erforderlich.
1. Ein Termingeschäft gegen Mark.
Betrachten wir kurz ein Devisen-Termingeschäft gegen Mark,
wobei die X-Bank am 1. September an die Discontogesellschaft
verkauft ?) :
s 1000.– Auszahlung New York à 't 4,21 per 30. 9., Anschaf-
fung Equitrust,
so haben wir dabei zwei Buchungsvorgänge zu unterscheiden :
a) Den Buchungsvorgang bei der Anwi lung des
Termingeschäftes am 1. September, der in die Mark- und De-
visenbuchung zerfällt und sich nur auf Terminkonten abspielt.
(In die Position kommt er beim Abschluß.)
b) Den Buchungsvorgang bei der Abwicklung des
Termingeschäfts am 30. September., der in je zwei Mark- und
Devisenbuchungen zerfällt. (Ausgleich der Posten auf Termin-
Mark- und Termin-Währungskonten und Verbuchung auf den
laufenden Konten.)
1) Vgl. Bankbilanzen a. a. O. S. 70 ff.
?) Gegenwärtig sind Devisentermingeschäfte gegen Mark verboten;
nur Ussancegeschäfte sind zugelassen.