Full text : Die Social-Demokratie

<»  l  lu.  Umsturz  d.  Ordnung  durch  die  Soc.-Demokratie.
behauptet,  daß  auf  Gruud  dieses  Gesetzes  „der  durchschnittliche
„Arbeitslohn  immer  auf  deu  liothweudigen  Lebensunterhalt
„reducirt  bleibt,  der  in  einem  Bolle  gewohnheitsmäßig  zur
„Fristung  der  Existenz  und  zur  Fortpflanzung  erforderlich  ist."*)
Gewiß  ist,  daß  die  FeststeUuug  des  Arbeitslohnes  weder  nach
der  Willkür  des  Fabrikanten,  noch  nach  bem  Belieben  der
Arbeiter  erfolgt,  fonderli  von  einem  bestimmten  Gesetz  abhängig ­
  ist,  nach  bem  Verhältniß  von  Nachfrage  und  Angebot
sich  regulirt.  Gewiß  ist  auch,  daß  der  nur  auf  seinen  Lohn
beschränkte  Arbeiter  zu  keinem  großen  Besitz  gelangen  kann.
Aber  eben  so  falsch  ist  auch  die  socialistische  Folgerung,  daß
das  Lohngesctz  dem  Arbeiter  nur  die  Mittel  zur  Befriedigung
der  nothwendigsten  Lebcusnothdurft  gewähre,  und  ihn  voll
allem,  was  darüber  hinausgehe,  ausschließe.  Falsch  ist  die
Behaliptung,  daß  mit  dem  ehernen  Lohngesctz  and)  das  sociale
Elend  unzertrennlich  verbundcri  sei.  Freiltch  der  ungelernte
Arbeiter,  den  zu  der  von  ihm  geleisteten  Arbeit  seine  einfache
physische  Kraft  schon  tüchtig  macht,  wird  mit  einer  Lohnhöhe
zufrieden  sein  müssen,  die  ihm  den  liothweildigcn  Lebensunterhalt ­
  verschafft.  Dagegen  diejenigen  Arbeiterklassen,  welche  bei
ihren  Arbeitsleistungen  mit  der  eiufachen  physischen  Kraft  nicht
ausreichen,  sondern  ihre  Befähigung  hiezu  mit  größerem  oder
geringerem  Zeitaufwand  haben  erlernen  müssen,  werden  vom
Lohngesetz,  wie  ja  die  Erfahrung  hinreichend  bestätigt,  in  norlualeri
  Geschäftszeiten  nicht  auf  das  Niveau  der  nothwendigsten ­
  Lebensnothdurst  niedergedrückt,  sondern  je  nach  den
Leistungen  in  verschiedenen  Abstufuligen  darüber  hinausgehoben.
Allgemein  ist  also  die  Regelung  des  Lohnes  durch  das  ökonoulische
  Gesetz,  das  den  Preis  jeder  Waare  nach  dem  Verhältniß ­
  von  Angebot  und  Nachfrage  regelt.  Allgelnein  ist  aber

')  F.  Lafsalle,  Offenes  Antwortschreiben.  S.  13.
            
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