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Stunde früher Feierabend machen und da jeder Arbeiter ausserdem 10 Minuten
seiner Arbeitszeit zur Reinigung und zum Umkleiden hat, so erhält auf diese
Weise der Arbeiter 25 Minuten zu seinem Bade. Die einzelnen Badezellen sind
vertheilt auf die einzelnen Räume, so dass die Arbeiter aus gleichen Bäumen
auch dieselben Baderäume benutzen. Den Plan des Badehauses enthält Tab.
D 18., zu welchem noch zu bemerken ist, dass in den letzten Wochen auf dem
selben, mit Aufgang von dem Hofe aus, ein Speisesaal für 400 Arbeiter er
baut wurde.
Was die Benutzung der Bäder in dem Badehause anbelangt, so werden im
Durchschnitt täglich im Sommer 50, im Winter 30 warme Bäder genommen.
Ausser diesen Bädern befinden sich in dem Fuchsin-, dem Violett- und dem
Orün-Raume noch weitere, in speciell diesem Zweck dienenden, von der Fa
brikation getrennten Räumen, 54 in Holz ausgeführte und verbleite Badewannen,
welche täglich von sämmtlichen Arbeitern benutzt werden.
Als Beförderungsmittel der Reinlichkeit erhalten ausserdem diejenigen Ar
beiter, welche in der Farbenbranche beschäftigt sind, wöchentlich einen reinen
Anzug, bestehend aus Jacke und Hose, sowie ferner 2 Handtücher und 0,5 kg
Seife. Die nicht mit Farben in Berührung kommenden Arbeiter erhalten ein
Handtuch und 0 25 kg Seife per Woche.
Õ) Die Menage.
Von nicht geringerer Bedeutung, wie die Pflege der Haut, ist die Fürsorge
für eine zweckentsprechende gute Ernährung des Körpers. Für diese dienen 2
in ihrer Verwaltung vollständig getrennte Menagen; die eine für die Alizarinfa-
brik, die mechanische Werkstätte und das Fuhi-wesen . die andere für die .\nilin-
fabrik. Im Ganzen werden dieselben zur Zeit von ca. 730 Arbeitern benutzt
und ergaben die wiederholt vorgenommonen Untersuchungen der Suppe und des
^^alTee, dass die Bereitung, was Nährkraft und Schmackhaftigkeit anbelangt, nichts
wünschen übrig lässt.
Die Menage-Ordnung ist in Anlage D 19. enthalten.
1) 19.
Menage-Ordnung.
§• 1. Die Unterzeichneten errichten in ihren Fabriken gemeinschaftliche
Küchen, damit den Arbeitern eine kräftige und billige Nahrung geboten ist.
§. 2. Die Verwaltung dieser Küchen geschieht durch die Arbeiter selbst.
§. 6. Die Arbeiter wählen zu diesem Zwecke alljährlich einen Ausschuss
6 Mitgliedern durch absolute Majorität.
§. 4. In diesem Ausschuss sind die Unterzeichneten durch eines ihrer Mit-
glieder oder einen Bevollmächtigten vertreten.
§. 5. Jeden Monat wählt der Ausschuss aus seiner Mitte einen Obmann,
üeni die Leitung und Ueberwachung der Küche übertragen ist.
§• 6. Der Ausschuss ernennt die Person, welche die Küche besorgt und
stellt deren Lohn fest. Er beschliesst über die Bezugsquellen von Fleisch und
loderen Bedürfnissen der Menage.
§• 7. Die Einlage eines jeden Arbeiters beträgt zwanzig Pfennige pro Tag.
§• 8. Die Unterzeichneten zahlen für jeden beiheiligten Arbeiter zehn