Full text : Die Theerfarben-Fabriken der Herren Meister, Lucius & Brüning zu Höchst a. Main, in sanitärer und socialer Beziehung

53

Stunde  früher  Feierabend  machen  und  da  jeder  Arbeiter  ausserdem  10  Minuten
seiner  Arbeitszeit  zur  Reinigung  und  zum  Umkleiden  hat,  so  erhält  auf  diese
Weise  der  Arbeiter  25  Minuten  zu  seinem  Bade.  Die  einzelnen  Badezellen  sind
vertheilt  auf  die  einzelnen  Räume,  so  dass  die  Arbeiter  aus  gleichen  Bäumen
auch  dieselben  Baderäume  benutzen.  Den  Plan  des  Badehauses  enthält  Tab.
D  18.,  zu  welchem  noch  zu  bemerken  ist,  dass  in  den  letzten  Wochen  auf  demselben, ­
  mit  Aufgang  von  dem  Hofe  aus,  ein  Speisesaal  für  400  Arbeiter  erbaut ­
  wurde.
Was  die  Benutzung  der  Bäder  in  dem  Badehause  anbelangt,  so  werden  im
Durchschnitt  täglich  im  Sommer  50,  im  Winter  30  warme  Bäder  genommen.
Ausser  diesen  Bädern  befinden  sich  in  dem  Fuchsin-,  dem  Violett-  und  dem
Orün-Raume  noch  weitere,  in  speciell  diesem  Zweck  dienenden,  von  der  Fabrikation ­
  getrennten  Räumen,  54  in  Holz  ausgeführte  und  verbleite  Badewannen,
welche  täglich  von  sämmtlichen  Arbeitern  benutzt  werden.
Als  Beförderungsmittel  der  Reinlichkeit  erhalten  ausserdem  diejenigen  Arbeiter, ­
  welche  in  der  Farbenbranche  beschäftigt  sind,  wöchentlich  einen  reinen
Anzug,  bestehend  aus  Jacke  und  Hose,  sowie  ferner  2  Handtücher  und  0,5  kg
Seife.  Die  nicht  mit  Farben  in  Berührung  kommenden  Arbeiter  erhalten  ein
Handtuch  und  0  25  kg  Seife  per  Woche.
Õ)  Die  Menage.
Von  nicht  geringerer  Bedeutung,  wie  die  Pflege  der  Haut,  ist  die  Fürsorge
für  eine  zweckentsprechende  gute  Ernährung  des  Körpers.  Für  diese  dienen  2
in  ihrer  Verwaltung  vollständig  getrennte  Menagen;  die  eine  für  die  Alizarinfabrik,
  die  mechanische  Werkstätte  und  das  Fuhi-wesen  .  die  andere  für  die  .\nilinfabrik.
  Im  Ganzen  werden  dieselben  zur  Zeit  von  ca.  730  Arbeitern  benutzt
und  ergaben  die  wiederholt  vorgenommonen  Untersuchungen  der  Suppe  und  des
^^alTee,  dass  die  Bereitung,  was  Nährkraft  und  Schmackhaftigkeit  anbelangt,  nichts
wünschen  übrig  lässt.
Die  Menage-Ordnung  ist  in  Anlage  D  19.  enthalten.
1)  19.
Menage-Ordnung.
§•  1.  Die  Unterzeichneten  errichten  in  ihren  Fabriken  gemeinschaftliche
Küchen,  damit  den  Arbeitern  eine  kräftige  und  billige  Nahrung  geboten  ist.
§.  2.  Die  Verwaltung  dieser  Küchen  geschieht  durch  die  Arbeiter  selbst.
§.  6.  Die  Arbeiter  wählen  zu  diesem  Zwecke  alljährlich  einen  Ausschuss
6  Mitgliedern  durch  absolute  Majorität.
§.  4.  In  diesem  Ausschuss  sind  die  Unterzeichneten  durch  eines  ihrer  Mitglieder
  oder  einen  Bevollmächtigten  vertreten.
§.  5.  Jeden  Monat  wählt  der  Ausschuss  aus  seiner  Mitte  einen  Obmann,
üeni  die  Leitung  und  Ueberwachung  der  Küche  übertragen  ist.
§•  6.  Der  Ausschuss  ernennt  die  Person,  welche  die  Küche  besorgt  und
stellt  deren  Lohn  fest.  Er  beschliesst  über  die  Bezugsquellen  von  Fleisch  und
loderen  Bedürfnissen  der  Menage.
§•  7.  Die  Einlage  eines  jeden  Arbeiters  beträgt  zwanzig  Pfennige  pro  Tag.
§•  8.  Die  Unterzeichneten  zahlen  für  jeden  beiheiligten  Arbeiter  zehn
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.