Contents : Die Theerfarben-Fabriken der Herren Meister, Lucius & Brüning zu Höchst a. Main, in sanitärer und socialer Beziehung

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Pfennige  jtro  Tag  und  den  Lohn  für  den  angeslellten  Koch  oder  Köchin.  Sie
stellen  die  nöthigen  Räume  nebst  Inventar  und  tragen  die  Heizungskosten.
§.  9.  Die  Ausgaben  und  Einnahmen  der  Menage  werden  in  einer  besonderen ­
  Kasse  mit  Einsichtnahme  des  Ausschusses  verrechnet.
§.  10.  Die  Theilnehmer  haben  den  Anordnungen  des  Obmanns,  die  Menageverhältnisse ­
  betreffend,  Folge  zu  leisten.
Höchst  a.  M.,  1.  Januar  1878.
Meister,  Lucius  &  Brüning.
Aus  derselben  ist  ersichtlich,  dass  die  Fabrik  das  Local,  das  Inventar  und
die  Heizung  stellt,  den  Lohn  des  Koches  bezahlt  und  für  jeden  betheiligten  Arbeiter ­
  10  Pf.  täglich  an  Geld  zuschiesst,  im  Uebrigen  jedoch  die  Verwaltung
vollständig  den  Arbeitern  überlässt.  Diese  wählen  aus  ihrer  Mitte  jährlich  einen
Ausschuss  und  dieser  aus  sich  auf  die  Dauer  eines  Monates  einen  Obmann.  Der
Ausschuss  bestimmt  d'e  Bezugsquellen,  aus  welchen  das  Fleisch  und  die  sonstigen
Bedürfnisse  der  Küche  bezogen  werden  sollen,  stellt  den  Koch  an  und  normirt
dessen  Gehalt;  der  Obmann  leitet  und  überwacht  die  Küche.  An  Zahlung  hat
jeder  Arbeiter  pro  Tag  20  Pf.  in  die  Menage  zu  zahlen  und  erhält  dafür  2  mal
täglich  ',  2  Biter  Kaffee  und  1  mal  Mittags  1  Liter  Suppe.  Brod  und  event.  Milch
bringen  die  Arbeiter  sich  mit.
Was  den  Mechanismus  der  Verwaltung  an  belangt,  so  werden  Kartoffeln,
Bohnen,  Linsen  etc.  im  Grossen  bezogen  und  in  einem  Magazin  aufbewahrt.  Der
Schlüssel  zu  diesem  Magazin  ist  in  Händen  des  Ober-Aufsehers  der  betreffenden
Fabrik.  Jeden  Vormittag  wird  derselbe  von  dem  Obmann  der  Menagen  abgeholt,
und  Obmann  und  Koch  holen  gemeinschaftlich  aus  dem  Magazin  die  für  den  Tag
nöthigen  Nahrungsmittel.  Hierauf  wird  das  Magazin  wieder  verschlossen  und  der
Schlüssel  an  den  Aufseher  der  Fabrik  zurückgegeben.  Auf  diese  einfache  Weise
besteht  eine  Controle  zwischen  Küche  und  Magazin,  die  sich  vollständig  bewährt
und  früher  vorgekommene  Unzuträglichkeiten  beseitigt  hat.
Das  Fleisch  wird  täglich  von  dem  betreffenden  Metzger  in  Gegenwart  des
Obmanns  und  des  Koches  abgeliefert  und  gewogen.  Nach  den  getroffenen  Vereinbarungen ­
  muss  sämmtliches  Fleisch  ausgobeint  sein;  auf  100  kg  Fleisch
dürfen  jedoch  nicht  mehr  als  12  kg  Knochen  geliefert  werden.  Der  Gehalt  an
Fett  wechselt  und  hängt  von  dem  Geschmack  der  Arbeiter  ab;  im  Allgemeinen
lieben  dieselben  kein  fettreiches  Fleisch,  so  dass  auf  100  kg  Fleisch  nur  10
bis  20  kg  Fett  gewünscht  werden.
Die  Beiträge  der  Arbeiter  für  die  Menage  werden  diesen  an  ihrem  Lohne
abgehalten;  diese  Beträge  in  Verbindung  milden  von  der  Fabrik  zu  leistenden  Zuschüssen ­
  von  10  Pf.  pro  Tag  und  Kopf  werden  in  einer  für  beide  Menagen  getrennten ­
  Kasse  verwaltet.  Die  Menagen  haben  mehrere  um  die  Fabrik  gelegene
und  dieser  gehörende  Aecker  in  Benutzung,  für  welche  dieselben  ausser  der  Bestellung ­
  mit  Kartoffeln  etc.  keine  Ausgaben  haben.
Auf  diese  Weise,  hauptsächlich  aber  durch  die  vermehrte  Frequenz,  ist  es
in  der  letzten  Zeit  dahin  gekommen,  dass  die  Menagen,  entgegen  dem  früheren
jährlichen  Deficit,  jetzt  finanziell  so  gut  stehen,  dass  die  eine  Kasse  am  1.October
1879  einen  Baarbostand  von  1345,  die  andere  von  1859  Mark  hatte.  Diese
            
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