Full text: Die Theerfarben-Fabriken der Herren Meister, Lucius & Brüning zu Höchst a. Main, in sanitärer und socialer Beziehung

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Die 3 Colonnen über Diagnose, Verlauf und Symptome werden von dem 
Arzte, die andern 9 vorher von dem betreffenden Aufseher ausgefüllt. 
Heber die Art, wie die entsprechenden Colonnen von den Aufsehern aus 
gefüllt werden sollen, besteht eine Instruction, welche in Anlage D. 27 ent 
halten ist. 
D 27. 
Kegle ment 
über die Führung der Kranhen-Journale. 
1) In die erste Colonne ist die laufende No. der Erkrankungen, jedes Jahr mit 
dem Januar mit No. 1 beginnend, einzutragen. 
2) In der zweiten Colonne steht die No. des Krankonbüchelchens des betref 
fenden Arbeiters, welche gleichlautend mit dessen No. in der Arbeiter- 
Liste sein muss. 
3) In der fünften Colonne hat der Kaum, in welchem der betreffende Arbeiter 
beschäftigt ist. zu stehen. 
4) In Colonne 9 wird die Ursache der betreffenden Erkrankung von Seiten des 
Aufsehers derart eingetragen, dass ersichtlich ist, wie die betreffende Ver 
letzung entstanden ist. In denjenigen Fällen, in welchen eine Ursache der 
Arbeitsunfähigkeit auf der Fabrik nicht bekannt wurde, ist dies in der 
Colonne mit vac. zu bezeichnen. Wurde bekannt, dass der betreffende Ar 
beiter sich die Krankheit ausserhalb der Fabrik durch eigenes oder fremdes 
Verschulden zugezogen hat, so ist dies in Colonne 14 zu bemerken. 
5) In Colonne 10 soll links oben der Name desjenigen Arztes eingetragen 
werden, welcher den betreffenden Krankheitsfall behandelte. War ein Ar 
beiter arbeitsunfähig, ohne einen Arzt zu gebrauchen, so ist dies in Co 
lonne 14 zu bemerken. 
6) In Colonne 12 sind immer nur diejenigen Tage als Ausdruck der Arbeits 
unfähigkeit einzutragen, an welchen auf der Fabrik gearbeitet wurde, also 
die Sonn- und Feiertage nicht. 
7) War ein Arbeiter länger krank als die statutenmässige Unterstützungszeit, 
so ist in Colonne 14 anzugeben, wie lange Zeit der betreffende Arbeiter 
Krankengeld erhielt. 
8) In Colonne 14 ist ein Hinweis auf die vorhergegangene Erkrankung des 
betreffenden Arbeiters so einzutragen, dass bei wiederholten Erkrankungen 
dahin geschrieben wird : Siehe No. . . des Jahres 187.. 
9) Tritt ein Arbeiter, der krank war, aus oder wird derselbe aus der Fabrik 
entlassen, oder stirbt ein Arbeiter, so ist dies in No. 14 mit Angabe des 
'Pages des Austritts resp. des Todes anzumerken. 
10) Am Ende eines jeden Jahres ist eine' Zusammenstellung der Krankenbe 
wegung der Art zu machen, dass der Krankenl>estcind eines jeden Kauiies 
für den Anfang sowie für das Ende des Jahres, ferner die Anzahl der ein 
zelnen Erkrankungen, sowie die Gesammt-Erkrankungstage, die Namen der 
Verstorbenen und Pensionäre, sowie die Zahl der in das folgende Jahr über 
tragenen Kranken eingetragen wird. 
Diese Journale werden getrennt für die Alizarinfabrik, die Anilinfabrik und 
die mechanische Werkstätte geführt.
	        
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