Full text : Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

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v.  Aufseß:  Die  Zölle  und  Steuern  des  Deutschen  Reiches.

Tarrfrrung  der  Wollenwaaren  herbeigeführt,  welche  jetzt  nach  der  durch
das  spezifische  Gewicht  bestimmten  Feinheit  der  Gewebe  zu  erfolgen  hat,  soweit
dieselben  nicht  zrl  den  Filz-Strumpfwaaren  oder  Fußdecken  zrl  rechnen  sind.
Ein  Gesetz  vom  21.  Juli  1881  erhöhte  den  Zoll  auf  frische  Beili,
beeren,  M  ühlensabrikate  aus  Getreide  und  Hülse  ns  rächten  und
gewöhnliches  Backwerk,  ein  weiteres  Gesetz  vom  23.  Juni  1882  belegte
den  f  ü  r  K  ra  tzen  f  a  b  ri  k  en  b  e  st  i  m  m  t  e  n  W  a  l  z  d  r  a  h  t  mit  einem  niedrigeren
Eingangszoll  und  ebenso  Perlmutterstäbe  zu  Kurzwaaren  vorgearbeitet.
Durch  das  Gesetz  vom  13.  Mai  1884  betr.  die  Anfertigung  und  Verzollung ­
  von  Zündhölzern  wurde  der  Zoll  für  diese  erhöht.
Am  Wichtigsten  sind  aber  die  Aenderungen,  welche  durch  das  ^ollf
  TL  22'  1885  für  Me  @ingong8göiie  emQef#t  mit)
hauptsächlich  durch  die  im  Reichstage  aus  Mitgliedern  verschiedener  Parteien
(ausgenommen  Demokraten  und  Freisinnige)  gebildete  wirthschastliche  Vereinigung ­
  durchgesetzt  wurde.  Hiedurch  sind  die  Getreide-,  Vieh-,  Fleisch-Holz-,
  Branntwein-,  Reis-,  Honig-,  Caviar-,  Hummer-,  Champagner-Zià
sown'  diejenigen  auf  einen  großen  Theil  von  Jndustrieartikeln  wesentlich  erhöht

n  r  Durch  Ziffer  III  m  §  1  desselben  Gesetzes  wurde  den  Inhabern  von
Oelmuhlen  fur  die  zur  Ausfuhr  bestimmten  Oelfabrikate  eine  ähnliche  Begünstigung ­
  für  den  Bezilg  ausländischer  Oelfrüchtc  gewährt,  wie  den  Mühlenbesttzern
  für  ausländisches  Getreide.
ber  #^6^1^  beë  9Iübengnder8  ist  g»  emÂ^ien,  W  im
sommer  1883  eme  (Snqnete  fWfanb,  über  Me  m,i  12.  1884  ein
ausführlicher  Bericht  erstattet  wurde.  Der  Grund  der  Enquete  war  das  Herabgehen ­
  der  Erträgnisse  aus  der  Rübenzuckersteuer  und  zugleich  das  Verlangen
verschiedener  .Juteressenkreise  nach  einer  Aenderung  der  Besteuerung  und
Ausfuhrvergütungen.  Bis  jetzt  war  das  Resultat  wegen  der  im  Jahre  1884
eii#iibemi  mbeiig»^^!^  mir  ein  geringc8,  bo  mir  M#  ein  ®efe%  born
7 *  SPL 1  .  bl r  Ausfuhrvergütungen  für  die  verschiedenen  Zllckersvrten  um
ļL’ 0  Ņienmge  fur  50  kg  herabgesetzt  wurden.  Ein  ans  eine  Erhöhung  der
^1#^#«^  bon  1,60  m  mis  1,80  9%.  für  l^kg^ibcn  imb@rMMmq
ber  9ín8^l^^rbergnt,mgell  obgicíenber  ®efe^^e^t^nr^  ^eí^^cr  im  Sommer  1884
bem  Reichstage  vorgelegt  worden  war,  kam  nicht  zilr  Berathung?)
Bei  der  Tabacksteuer  sind  nur  kleine  Aenderungen  der  Gesetzgebung
gn  ba  ein  ^  über  Me  @11#^,mq  bc8  ÌIobndmonoboÌ8
welches  mt  Sommer  1882  im  Reichstage  vorgelegt'')  und  berathen  worden
war  mit  großer  Majorität  abgelehnt  wurde.  Durch  ein  Gesetz
vom  6.  April  1885  wurden  jedoch  Erleichterungen  für  den  Tabackbau  durch
Hinausschiebung  der  Termine  für  die  Gewichtsermittlung  und  Steuerzahlung
gern#  ,mb  M#  #,(^8^8###  nod;  sonstige  0¿gün^^iglmgen  für  bi'e
Pflanzer  und  Händler  in  der  Ausführung  des  Gesetzes  vom  16.  Juli  1879
zugestanden  und  die  Vergütungssätze  für  die  ausgeführten  inländischen  Tabacke
und  Fabrikate  darails  erhöht?)

*)  S.  das  Nähere  in  Abtheilung  V  «iff.  1.
*)  Z.  das  Nähere  im  Abschnitts  Ziffer  2.
S.  Näheres  in  Hirth's  Annalen  1882  S.
)  S.  das  Nähere  im  Abschnitt  V  Ziffer  3.

177,  371,  489.
            
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