Full text : Schutz dem Arbeiter!

Entwickelung.  Da  ist  es  wahrlich  dringendste  Ausgabe  der  Gesetzgebung,
alle  Gefahren  für  Sittlichkeit  und  Familienleben  nach  Möglichkeit  zu  beseitigen ­
  oder  zu  beschränken,  um  die  sittliche  Lebenshaltung  mit  den
wirthschaftlichen  und  intellectuellen  Fortschritten  wenigstens  im  Einklang
zu  halten.  Und  wie  der  Ver  si  che  rungs  zwang  ein  Mittel  ist,  die
durchschnittliche  materielle  Lebenshaltung  zu  sichern  und  zu  erhöhen,
so  ist  die  Arb  eit  er  schütz-Gesetzgebung  das  Mittel,  die  durchschnittliche, ­
  „gewohnheitsmäßige"  sittliche  Lebenshaltung  durch  Festsetzung ­
  gewisser  Minimal  ford  e  run  g  en  zu  heben.  Der  Mann  soll
die  Familie  ernähren  —  so  ist  es  Regel  —,  der  Frau  liegt  die  Verwaltung ­
  der  Haus  Wirth  schaft,  die  Pflege  und  Erziehung  der  Kinder
ob,  und  wenn  in  industriellen  Bezirken  dieses  naturgemäße  Verhältniß  in
Vergessenheit  gerathen  ist,  dann  muß  es  durch  Gesetz  wieder  in  die  „gewohnheitsmäßige ­
  Lebenshaltung"  aufgenommen  werden.  Auch  das  Kind
gehört  in  die  Familie,  dort  ist  allein  der  Boden,  auf  welchem  es  geistig
und  körperlich  gedeiht;  wenn  die  industriellen  Fortschritte  dieses  Verhältniß ­
  in  Frage  stellen,  Mutter  und  Kind  an  die  Fabrik  fesseln,  dann  muß
dieses  Minimalinaß  eines  gedeihlichen  Familienlebens  und  der  Erziehung
gesetzlich  stxirt  werden  —  ebenso  wie  der  Feierabend  (Maximal-Arbeitstag) ­
  und  die  Sonntagsruhe.
Die  Grundlage  der  Volkswirthschaft  ist  und  bleibt  die  Hauswirthschaft.
  Eine  geordnete  Hauswirthschaft  ist  nicht  möglich,  wo  die
Frau  zur  Fabrik  geht.  Will  die  Frau  alles  in  Ordnung  halten,  Putzen,
Waschen,  Flicken,  Kochen  rc.  gut  besorgen,  will  sie  den  Kindern  die  Pflege
und  Erziehung  angedeihen  lassen,  welche  erforderlich,  dann  hat  sie  reichlich
  zu  thun.  So  weit  ihr  noch  freie  Zeit  bleibt,  bietet  sich  überall  dort,
wo  verheirathete  Frauen  überhaupt  in  Fabriken  beschäftigt  werden,  auch
Gelegenheit,  im  Hause  (durch  Spulen,  Nöppen,  Zwirnen,  Nähen  rc.)
oder  durch  Aus  hüls  e  in  fremden  Familien  sich  nebenbei  noch  etwas
zu  verdienen.  Verheirathete  Frauen  werden  ja  naturgemäß  Wenigs
gern  in  Fabriken  angenommen,  als  Mädchen;  wo  also  die  Fabrikarbeit
verheiratheter  Frauen  üblich  ist,  ist  eben  Mangel  an  weiblichen  Arbeitskräften ­
  für  häusliche  Dienste  und  Hausindustrie,  und  findet  sich
auch  in  diesen  Gebieten  lohnender  Verdienst.  Und  wenn  uns  wiederum
entgegen  gehalten  wird:  „In  der  Hausindustrie  sind  die  Verhältnisse
schlimmer  wie  in  den  Fabriken",  so  geben  wir  dieselbe  Antwort,  wie  bezüglich ­
  der  Kinderarbeit.  Jedenfalls  kann  und  wird  die  Frau  ihreĢ
Hauswesen  besser  vorstehen  und  braucht  fie  sich  wenigstens  nicht  «fit
dem  Uebermaß  der  Arbeit  zu  belasten,  wie  bei  der  Fabrikthätigkeit.
„Aber  ist  nicht  zu  befürchten,  daß  mit  dem  Verbot  der  Fabrikthätig"
keit  der  Frauen  die  Zahl  der  illegitimen  Verhältnisse,  der  uneheliche"
            
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