Full text : Die Wirkung der Getreidezölle

in  Schutzzoll  kann  auf  den  inländischen  Preis  der  geschützten ­
  Waare  keine  Wirkung  ausüben,  wenn  nicht
durch  'die  internationalen  Handelsverhältnisse  eine  Einfuhrströmung ­
  bedingt  wird,  welcher  der  Zoll  wie  ein  Stauungsmittel ­
  entgegensteht.  Augenfällig  ist  dies,  wenn  es  sich  um  eine
Waare  handelt,  von  welcher  das  Land  eine  beträchtliche  Menge

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seinerseits  auszuführen  und  auf  dem  Weltmarkt  abzusetzen  im
Stande  ist.  So  würde  z.  B.  in  den  Vereinigten  Staaten  ein  Schutzzoll ­
  auf  Weizen  eine  gänzlich  unnütze  Massregel  sein.  Ist  ein  Land
wenigstens  im  Stande,  seinen  Bedarf  an  einer  W^aare  bei  demselben
Preise,  zu  dem  das  Ausland  sie  anbietet,  also  bei  dem  Freihandelspreise, ­
  selbst  vollständig  zu  decken,  so  fehlt  der  Einfuhrströmung
gleichsam  das  Gefälle  und  es  entsteht  daher  auch  keine  Reaktion
in  Gestalt  einer  merklichen  Wirkung  des  Zolles  auf  den  Preis.  In
diesem  Falle  ist  ja  eigentlich  weder  zur  Einfuhr  noch  zur  Ausfuhr
eine  wesentliche  Veranlassung  vorhanden.  Die  eine  wie  die  andere
wird  auch  bei  voller  Handelsfreiheit  nur  in  verhältnissmässig  geringem ­
  Masse  stattfinden,  soweit  nämlich  unter  besonderen  lokalen
Umständen  oder  bei  besonderen  Gelegenheiten  der  Verkehr  mit
dem  Auslande  Vortheile  bietet.  Wenn  nun  dieser  wenig  intensive
Verkehr  durch  die  Einführung  des  Zolles  auch  noch  weiter  vermindert ­
  wird,  so  wird  dies  doch  für  die  Preisbildung  so  gut  wie
gleichgiltig  bleiben.
Aber  der  hier  angenommene  Gleichgewichtszustand  zwischen
dem  inländischen  und  dem  ausländischen  Markte  wird  bei  Waaren,
            
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