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tonnen, der sie durch die Differentialzölle ausgesetzt werde». tWodi können nnd
wollen wir die Hoffnung nicht ausgebe» . das; die Differentialzölle «ber kurz ober
lang fallen werden, sollte cz aber zu einer praktischen Wirksamkeit dieser Insti-'
tutioii von auch mir mäßiger Dauer kommen, so werden wir des JabreS 1891
alo desjenigen, in welchem eine solche Einrichtung Gesetz werden tonnte, immer
nur mit den herbsten Gefühlen gedenken können."
Weiteste der Kaufmannschaft zu Elbing.
„Einen Aufschwung unseres darniederliegenden Handele wurden wir vor
Allem von der Aufhebung des Identitätsnachweises für Getreide und Holz erwarten
können und würden es mit großer Freude begrüßen, wenn die dabin zielenden
Bestrebungen von Erfolg gekrönt würden."
Handelskammer für den Kreis Thorn.
„Der Abschluß der Handelsverträge zwischen Deutschland, Oesterreich, Italien,
der Schweiz nnd Belgien, die zu der Hoffnung berechtigen, daß sich denselben aucl'
noch andere Staaten anreihen werde», wodurch die wirthschaftlichen Beziehungen
zu einander geregelt werden, wurde überall als ein Akt begrüßt, der einen Wende
punkt in der deutschen Handelspolitik bildet, welcher zu einer Milderung des schuß
zöllnerischen Absperrungs-Systems führen und wodurch eine kräftigere Entwickelung
des internationalen Verkehrs ermöglicht wird. Vor Allem aber erblickte man in
dem Abschluß der Verträge eine neue Bürgschaft für de» Frieden. Für uns werden
die Handelsverträge erst dann ihre 'Wirkung äußern, wenn die russischen Ausfuhr
verböte wieder aufgehoben sein werden und wenn die Königliche Staatsregierung
davon abgesehen haben wird, Rußland gegenüber an einem Differentialzoll fest,
zuhalten. Da unser Handel in der Hauptsache »ach Rußland und Polen gravitirt
und naturgemäß unter den russischen Abspcrrungsmaßregeln schwer zu leiden bat.
so steht eine allgemeine Hebung desselben nur dann zu erwarten, wenn es gelingt,
aus handelspolitischem Gebiete eine Verständigung mit Rußland zu erzielen. Im
Weiteren berühren die geschlossenen Verträge unseren Handel mit Wein. Die Er--
Mäßigung des Zollsatzes von 24 auf 20 Mk. welche auf Grund des Frankfurter
Friedensvertrages auch Frankreich, als unter dem Schub der Meistbegünstigungs-
Elausel stehend, zu Gute kommt, wird nicht verfehlen, ans die Gestaltung des
Weinhandels günstig einzuwirken, nur bleibt zu wünschen, daß auch die Ver
handlungen mit Portugal und Spanien zu dein Abschluß eines Vertrages führen,
damit auch die Produkte dieser Länder in de» Genuß des Vertrages treten."
4. Provin; Pommern.
Vorsteher der Kaufmannschaft zu Stettin.
„Unter den bedingten Ermäßigungen deutscher Einfuhrzölle durch die zum
'Abschluß gelangte» Handelsverträge stcbt die der Getreitezölle im Vordergründe.
Nach den zur Zeit bestehenden Verträgen findet sie auf die Einfuhr aus allen
Getreide crportirenden Ländern mit Ausnahme von Rußland und Rumänien An
wendung. Wir hegen die Hoffnung, daß die Beseitigung dieser Ausnahmen nur
eine Frage der Zeit ist nnd daß die erstere derselben die Geltung des russischen
Ausfuhrverbots nicht überdauern wird. Anderenfalls würde der entschiedene
Gegensatz in Permanenz erklärt, in den sich durch Einführung von Differential-