Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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gleichfalls dazu beitragen wird, die politischen Beziehungen der Dreibundstaaten 
durch die Annäherung auf wirthschastlichein Gebiet innerlich zu festigen." 
Handelskammer für den Regierungsbezirk Münster. 
„Anfang vorigen Jahres hat die Handelskammer an das Königliche Ministerium 
für Handel und Gewerbe einige Wünsche hinsichtlich des deutsch österreichischen 
Handelsvertrages ausgesprochen. Auch der deutsch-schweizerische Handelsvertrag ist, 
soweit er unsere Textilindustrie berührte, Gegenstand einer Versammlung von Textil- 
industriellen Hierselbst ain 8. Januar 1892 gewesen. Sowie die Verhältnisse lagen, 
konnten wir in wirklich umfassender Weise zu den Handelsverträgen keine Stellung 
nehmen. Zu unserem Glück haben die Interessen unseres Bezirks durch die Neu 
gestaltung der handelspolitischen Beziebungen Mitteleuropas, die seit Anfang dieses 
Jahres auf 12 Jahre unter neuen Bedingungen festgelegt sind, keine nennenSwerthe 
Schädigung erlitten. Eine indirekte Schädigung befürchtet unsere einheimische 
Spinnerei von dein deutsch-schweizerischen Handelsvertrag Derselbe wird die 
elsässischen Spinnereien voraussichtlich veranlassen, sich mehr auf die Herstellung 
von mittleren und gröberen Garnen zu werfen und der inünsterländischen Textil 
industrie wird daraus eine weitere inländische Konkurrenz erwachsen Doch zeigt 
sich auch hier der althergebrachte in der Natur der Sache begründete Gegensatz 
zwischen Spinnerei und Weberei. Unsere Vertreter der letzteren haben gegen den 
deutsch-schweizerischen Handelsvertrag nichts einzuwenden gehabt. 
„Wenn wir auch von dem Inhalt der Handelsverträge im Ucbrigen wenig 
oder garnicht berührt worden sind, und die neueste Phase unserer Handelspolitik, 
welche mit Beibehaltung des Prinzips des Schutzes der nationalen Arbeit, die 
Handelsbeziehungen zu Oesterreich-Ungarn, Italien, Belgien und der Schweiz auf 
12 Jahre hin regelt, als eine Garantie für eine stetige Zollpolitik mit Genugthuung 
begrüßen können, so müssen wir doch gegen die Art und Weise der geschäftlichen 
Erledigung, die die Negierungen den Handelsverträgen angedeihen ließen, ent 
schieden Verwahrung einlegen. Freunde und Feinde der neuen Handelspolitik find 
darin einig, daß die Regierungen vor Eintritt in Verhandlungen sich nicht in hin 
reichendem Maße mit den interessierten Kreisen in Verbindung gesetzt haben. Sie 
haben sich damit begnügt, einmal die gelegentlichen Aeußerungen, wie sie sich in 
den Organen der wirthschaftlichen Interessengruppen, lin Handelskammerberichten 
». s. w.) vorgefunden haben, zu sammeln, andererseits ohne ibre Tendenzen zu 
verrathen, auf Grund einer allgemein gehaltenen Anfrage, Gutachten einzuholen, 
die naturgemäß dürftig und in ihrem Inhalt unsicher tastend ausfallen mußten, in 
keinem Falle aber umfassenden Werth hatten. Es hat sich bei dieser Gelegenheit 
wiederum gezeigt, welche cinpfindliche Lücken der Apparat unserer wirthschastlichcn 
Gesetzgebung zeigt. Wir vermissen jegliche Einrichtung in unserem Staatsorganismus, 
welche amtliche umfassende Wirhschaftsenqucten ermöglicht. Die formale geschäft 
liche Erledigung der Vorlage in den Parlamenten, die gewalsame überhastete 
„Durchpcitschung" der Gesetzentwüfe im Plenum — so hat man sie nicht mit 
Unrecht bezeichnet — entsprechen nach keiner Richtung hin der wirthschaftlichcn 
Tragweite der beschlossenen handelspolitischen Maßregeln. Man vergleiche damit 
das umsichtige Verfahren der Schweiz. Ihre diplomatischen Vertreter arbeiteten 
vor und während der Verhandlungen mit 80 Industriellen und sämmtlichen Handcls- 
kammersekrctären deS Landes. Jeder Schachzug der eidgenössischen Handelspolitik
	        
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