Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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des  deutschen  Tarifs  ausdrücklich  gebilligt:  insbesondere  wird  die  Herabsetzung
einiger  Zölle  auf  Rohstoffe  und  .Halbfabrikate  alo  eine  Erleichterung  der
einheimischen  Gewerbthätigkeit  und  die  Ermäßigung  der  Getreide,olle  alo
eine  Entlastung  der  unbemittelten  Bevölkerungsklassen  melìaci'  ausdrücklich
willkommen  geheißen.  Nicht  wenige  Handelskammern,  wiez.  B.  die  Aeltesten
der  Kaufmannschaft  zu  Berlin,  die  Handelskammer  zu  Cottbus  u.  s.  w.,
gehen  weiter  und  betonen,  daß  deutscherseits  wohl  noch  zahlreichere  und  berechtlichere
  Zollherabiehungen  hätten  angeboten  werden  können,  weil  dadurcl>
wahrscheinlich  auch  mehr  und  bedeutendere  Zugeständnisse  in  ausländischen
Zottherabsetzungeil  würden  erreicht  worden  sein.
Einen  breiten  Raum  nehmen  in  den  Berichten  die  theilweise  sebr
bitter  gehaltenen  Beschwerden  darüber  ei»,  daß  die  Reichoregiernng  ohne
ausreichende  Befragung  der  Interessenten  in  die  Vertragsverhandlungen
eingetreten,  und  im  ganzen  Laufe  der  Verhandlungen  ohne  nähere  Fühlung
mit  den  sachkundigen  Interessenten  geblieben  sei:  der  dadurch  veranlaßte
Mangel  an  Information  babe  sich  nothwendig  als  sehr  nachtheilig  für  die
deutschen  Interessen  erweisen  müssen.  Die  fast  in  allen  Berichten  gemachten
Angaben  über  die  in  den  Vertragsfragen  theils  direkt,  theile  durch  Vermittelung ­
  des  deutschen  Handelstages  an  die  Reichs-  und  Staatsbehörden
erstatteten  Gutachten  lassen  indessen  erkennen,  daß  der  Reichsregierung
jedenfalls  sachverständige  Auskünfte  in  großem  Umfange  zur  Verfügung
gestanden  haben;  auch  wird  die  Berechtigung  dieser  Beschwerden  voie
mehreren  Handelskammern,  so  in  den  Berichten  von  Köln,  Erefeld  u.  s.  w.,
auf  ein  angemessenes  Maß  zurückgeführt.  Immerhin  würde  die  Reichsregierung ­
  sich  manchen  nicht  unberechtigten  Tadel  erspart  baden,  wenn  sie
rechtzeitig  in  engere  Beziehung  namentlich  mit  denjenigen  Gewerbtreibenden
getreten  wäre,  welchen  aufrichtig  an  dem  Zustandekommen  »euer  Tarifvertrage
  mit  gegenseitigen  Zollermäßigungen  gelegen  war,  und  wenn  sie
auch  nach  dem  Abschluß  der  Verträge  die  Interessenten  genügend  über  die
Grunde  aufgeklärt  hätte,  welche  die  Erreichung  mancher  dringenden  Wünsche
und  Forderungen  vereitelt  haben.
Lau  eie  Grundgedanken  der  nunmehr  erfolgreich  begonnenen  'ļkMitif
gegenseitiger  vertragsmäßiger  Vereinbarungen  über  Zollsätze  in  den  gewerbtreibenden ­
  Kreisen  Deutschlands  ganz  überwiegend  als  richtig  und  fruchtbar
betrachtet  werden,  ergeben  auch  die  in  den  Berichten  fast  ausnahmslos  ausgesprochenen
  Wünsche  nach  weiteren  Tarifverträgen.  Diese  Wünsche  beziehen
sich  einmal  auf  Verträge  mit  europäischen  Staaten,  durch  welche  die  seit  dem
l.  Februar  d.  I.  bestehenden  Differentialzölle  beseitigt  und  für  den  deutschen
Export  wieder  bessere  Absatzbedingungen  in  Portugal  und  Spanien,  in  Rumänien
und  Rußland  geschaffen  werten  möchten.  Nicht  minder  nachdrücklich  werden
            
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