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dagegen gegeben seien, daß den zu dem ermäßigten Satz von Mt. 4.— in Fässern
oder Kesselwagen eingehenden eingestampften, wahrscheinlich in Währung befind
lichen Trauben fertiger Wein in erheblichen Quantitäten zugesetzt wird und auf
diese Weise der italienische Wein sogar nur mit dem minimalen Zolle von 4 Mt.
belastet in Deutschland Eingang findet.
„Wir können diese Besorgnisse, wie erwähnt, nicht für unbegründet balte»,
aber wir glauben doch, daß man auch in dieser Beziehung nicht nöthig habe. sich
einem hoffnungslosen Pessimismus hinzugeben. Was zunächst die Weinsrage be-
trifft, so ist doch nicht zu verkennen, daß unsere geringen pfälzischen Weine ohne
Zweifel den Verschnitt mit den südländischen Weinen consumfähiger gemacht
werden können; es ist sa bekannt, daß in einzelnen schlechten Weinjahren, also
beispielsweise in den Jahren 1882, 1883, 1888 unsere kleinen, saueren Weine vom
Auslande spottbillig angetanst und.nach Verschnitt mit ausländischen Weinen zu
guten Preisen wieder eingeführt wurden; ferner aber steht unseres Erachtens von
der Herstellung guter, billiger Weine eine bedeutende Erhöhung ihres Eonsums zu
erwarten; Norddeutschland ist noch ein sehr aufnahmefähiges Absatzgebiet für kleine
Weine, besonders auch für Rolhweine; hier kann durch Verbilligung der Preise
der Consum, welcher jetzt in weiten Kreisen noch außerordentlich beschrankt ist,
noch erheblich gesteigert und so auch den Pfalzweinen reicher Absatz gewonnen
werden. Auf diese Weise kann, wenn sich der pfälzische Winzer den neuen Eon-
junkturen anzubequemen versteht, der italienische Wettbewerb, welcher eine Folge
der neuen Handelsverträge sein wird, auch für unsere Pfalz nicht nur unschädlich,
sondern sogar vortheilbaft werden; ist ja doch stets tleiner deutscher Wein noth
wendig, um die einzuführenden italienischen Verschnittweine consumfähig zu machen.
— Der Schwerpunkt für die Wirkung der neuen Wein- und Traubenzölle liegt
ohne allen Zweifel nicht in diesen selbst, sondern in ihrem Zusammenhange mit
der endlichen reichsgesetzlichen Regelung des Verkehrs mit Wein. Wenn der aus
Trestern hergestellte Kunstwein unter eine genügende Steuer gestellt wird, welche
ihn so vcrthcucrt, daß er mit den legitimen Weinen nicht eoncurriren kann. so
haben die neuen Zölle unseres Erachtens gar keine Bedenken mcbr; geschieht dies
jedoch nicht, dann werden Wirkungen eintreten, die heute in ihrer ruinösen Trag
weite gar nicht zu übersehen sind: denn wie viele Fuder Tresterwein ans einem
Fuder italienischer, mit Mk I.- versteuerter Trauben hergestellt werden können,
das — wissen ja Viele. Hier also ist rascheste und ausgiebigste Hilfe dringend
geboten, dann werden die Befürchtungen, welche man an die neuen Wein und
Traubenzöllc geknüpft hat, sich bald als grundlos herausstellen. — Schwerer wird
es uns, zu hoffen, daß auch die gefährdete Schuhwaarenindustrie unter dem neuen
Zollregime sich gedeihlich weiter entwickeln werde; es muß abgewartet werten,
ob es derselben gelingt, ihr Absatzgebiet in der Schweiz trotz der hohen Zölle zu
behaupten und im Zulande den Kampf mit der österreichischen Eoncnrrenz siegreich
auszufechten.
„Den Wünschen des pfälzischen Handels und Gewerbes in Bezug aus die
Gestaltung der neuen Handelsverträge Ausdruck zu verleihen, haben uns mehrere
Verfügungen deö hoben königlichen Staatüininisteriums des Innern in dantens-
werthester Weise Anlaß gegeben. Zuerst wurden die mittelst höchster Entschließung
vom 16. April 1891 wegen der beim deutsch-schweizerischen Vertrage in
Betracht kommenden Interessen befragt, worauf wir unter dem 29. April desselben
Jahres nach Veranstaltung einer Umfrage bei den Bezirksgremien und den Einzel-