Full text: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

außer :huņlaiit, mit tau wir überhaupt ite di keinen Vertrag hatten, sowie Portugal, 
too seine Verträge gekündigt bat. ältere Verträge weiterlaufen. Natürlich werden 
die neuen Verträge in den uns sehr zahlreich zugegangenen, in Theil B diese? 
Berichtes wiedergegebenen Aeußerungen der einzelnen Gewerbetreibenden sehr ver- 
schieden, häufig sehr abfällig, beurtheilt; denn viele, darunter auch manche sehr 
wohl berechtigte und begründete. Wünsche sind leider ganz oder theilweise unerfüllt 
geblieben, -in Ganzen ist aber hierbei'zu berücksichtigen, daß sich bei Beurthei 
lung solcher Dinge erfahrungsgemäß Befürchtungen eher und lauter geltend machen 
als Hoffnungen. Es ist daher wohl zu hoffen, daß die thatsächliche Wirkung der 
Verträge, die sich erst im laufenden Jahre zeigen kann, manche bei deren erstem 
Bekanntwerden aufgetauchten Besorgniffe als übertrieben erweist. Auch darf man 
den Nutze» der Verträge nicht einseitig an dem Maßstabe der deutschen Wünsche 
messen, sondern kann sie nur darnach beurtheilen, ob, ganz abgesehen von der 
politischen Bedeutung der wirrbschaftlichen Annäherung jener sechs Staaten, that- 
sächlich günstigere Abmachungen erreichbar gewesen und was ohne solche für ein 
Zustand eingetreten wäre. Ersteres läßt sich natürlich ohne genaue Kenntniß des 
Ganges der Vertragsverhandlungen schwer entscheiden; der Umstand aber, daß 
ähnliche Klagen wie in Deutschland auch in Belgien, Italien und in Oesterreich 
ertönen, läßt annehmen, daß deutscher Seite im Ganzen nicht wesentlich größere 
Opfer gebracht worden sind, als auf Seite jener Staaten, während betreffs der 
Schweiz das Beispiel Italiens allerdings bewiesen bat, daß mit Hartnäckigkeit 
weiter zu kommen war. Auch ist natürlich nicht ausgeschlossen, daß in einzelnen 
Fällen der Werth deutscher Forderungen oder die Nachtheile deutscher Zugeständnisse 
bei den Verhandlungen nicht genügend gewürdigt worden sein mögen. Hätte 
man aber, weil nicht mehr zu erreichen war, die Verhandlungen scheitern lassen, 
so wären die Klagen über die dann zweifellos überall statt der erfolgten Er 
mäßigungen eingetretenen Zollerhöhungen sicherlich sehr viel allgemeiner und stärker 
gewesen, als sic jetzt über die Mängel des Erreichten sind. Daß die Beurtheilung 
der Verträge mit der Zeit eine günstigere werden wird, läßt sich schließlich wohl 
auch deshalb erwarten, weil bei deren Veröffentlichung die deutscherseits zu 
bringenden Opfer gleich in vollem Umfange feststanden und erkennbar waren, die 
Vortheile dagegen nur zum Theil. Denn während die von Deutschland an 
Oesterreich-Ungarn, die Schweiz, Italien und Belgien gemachten Zugeständnisse 
bei Verhandlungen mit anderen Staate» kaum der Erweiterung bedürfen werden, 
bei dem ersten vorläufigen Vertrage mit Spanien sogar nicht einmal in vollem 
Umfange gewährt wurden, werden boffcntlid) diese anderen Staaten sehr erhebliche 
Zugeständnisse machen müssen, um bei den durch die Tarifverträge verbundenen 
Staaten die Meistbegünstigung nach Ablauf ihrer Verträge mit diesen wieder zu 
erhalten oder um, wie z B. Rußland, auch nur für einzelne Waaren «Getreide» 
den verbundenen Staaten gleichgestellt zu werden. Schließen andere Staaten aber 
später, z B. die Schweiz nnd Italien, unter sich Tarifverträge, so kommen die 
gegenseitigen Zugeständnisse ebenso Deutschland zu Gute, schließen sie keine und 
versagen sich die Meistbegünstigung, so ist manchen deutschen Waaren der Wett- 
bcwerb erleichtert, wie z. B. in Spanien «bis I. Juli) und Italien gegenüber 
französischen Waaren. 
„Ausschlag gebend für die Beurtheilung der Verträge bleibt aber nach unserer 
Meinung der Umstand, daß durch sie auf 12 Jahre hinaus, hinsichtlich einer 
großen Reihe von Waaren, Zollerhöhungen ausgeschlossen sind und die allseitig
	        
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