Full text : Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

außer  :huņlaiit,  mit  tau  wir  überhaupt  ite  di  keinen  Vertrag  hatten,  sowie  Portugal,
too  seine  Verträge  gekündigt  bat.  ältere  Verträge  weiterlaufen.  Natürlich  werden
die  neuen  Verträge  in  den  uns  sehr  zahlreich  zugegangenen,  in  Theil  B  diese?
Berichtes  wiedergegebenen  Aeußerungen  der  einzelnen  Gewerbetreibenden  sehr  verschieden,
  häufig  sehr  abfällig,  beurtheilt;  denn  viele,  darunter  auch  manche  sehr
wohl  berechtigte  und  begründete.  Wünsche  sind  leider  ganz  oder  theilweise  unerfüllt
geblieben,  -in  Ganzen  ist  aber  hierbei'zu  berücksichtigen,  daß  sich  bei  Beurtheilung ­
  solcher  Dinge  erfahrungsgemäß  Befürchtungen  eher  und  lauter  geltend  machen
als  Hoffnungen.  Es  ist  daher  wohl  zu  hoffen,  daß  die  thatsächliche  Wirkung  der
Verträge,  die  sich  erst  im  laufenden  Jahre  zeigen  kann,  manche  bei  deren  erstem
Bekanntwerden  aufgetauchten  Besorgniffe  als  übertrieben  erweist.  Auch  darf  man
den  Nutze»  der  Verträge  nicht  einseitig  an  dem  Maßstabe  der  deutschen  Wünsche
messen,  sondern  kann  sie  nur  darnach  beurtheilen,  ob,  ganz  abgesehen  von  der
politischen  Bedeutung  der  wirrbschaftlichen  Annäherung  jener  sechs  Staaten,  thatsächlich
  günstigere  Abmachungen  erreichbar  gewesen  und  was  ohne  solche  für  ein
Zustand  eingetreten  wäre.  Ersteres  läßt  sich  natürlich  ohne  genaue  Kenntniß  des
Ganges  der  Vertragsverhandlungen  schwer  entscheiden;  der  Umstand  aber,  daß
ähnliche  Klagen  wie  in  Deutschland  auch  in  Belgien,  Italien  und  in  Oesterreich
ertönen,  läßt  annehmen,  daß  deutscher  Seite  im  Ganzen  nicht  wesentlich  größere
Opfer  gebracht  worden  sind,  als  auf  Seite  jener  Staaten,  während  betreffs  der
Schweiz  das  Beispiel  Italiens  allerdings  bewiesen  bat,  daß  mit  Hartnäckigkeit
weiter  zu  kommen  war.  Auch  ist  natürlich  nicht  ausgeschlossen,  daß  in  einzelnen
Fällen  der  Werth  deutscher  Forderungen  oder  die  Nachtheile  deutscher  Zugeständnisse
bei  den  Verhandlungen  nicht  genügend  gewürdigt  worden  sein  mögen.  Hätte
man  aber,  weil  nicht  mehr  zu  erreichen  war,  die  Verhandlungen  scheitern  lassen,
so  wären  die  Klagen  über  die  dann  zweifellos  überall  statt  der  erfolgten  Ermäßigungen ­
  eingetretenen  Zollerhöhungen  sicherlich  sehr  viel  allgemeiner  und  stärker
gewesen,  als  sic  jetzt  über  die  Mängel  des  Erreichten  sind.  Daß  die  Beurtheilung
der  Verträge  mit  der  Zeit  eine  günstigere  werden  wird,  läßt  sich  schließlich  wohl
auch  deshalb  erwarten,  weil  bei  deren  Veröffentlichung  die  deutscherseits  zu
bringenden  Opfer  gleich  in  vollem  Umfange  feststanden  und  erkennbar  waren,  die
Vortheile  dagegen  nur  zum  Theil.  Denn  während  die  von  Deutschland  an
Oesterreich-Ungarn,  die  Schweiz,  Italien  und  Belgien  gemachten  Zugeständnisse
bei  Verhandlungen  mit  anderen  Staate»  kaum  der  Erweiterung  bedürfen  werden,
bei  dem  ersten  vorläufigen  Vertrage  mit  Spanien  sogar  nicht  einmal  in  vollem
Umfange  gewährt  wurden,  werden  boffcntlid)  diese  anderen  Staaten  sehr  erhebliche
Zugeständnisse  machen  müssen,  um  bei  den  durch  die  Tarifverträge  verbundenen
Staaten  die  Meistbegünstigung  nach  Ablauf  ihrer  Verträge  mit  diesen  wieder  zu
erhalten  oder  um,  wie  z  B.  Rußland,  auch  nur  für  einzelne  Waaren  «Getreide»
den  verbundenen  Staaten  gleichgestellt  zu  werden.  Schließen  andere  Staaten  aber
später,  z  B.  die  Schweiz  nnd  Italien,  unter  sich  Tarifverträge,  so  kommen  die
gegenseitigen  Zugeständnisse  ebenso  Deutschland  zu  Gute,  schließen  sie  keine  und
versagen  sich  die  Meistbegünstigung,  so  ist  manchen  deutschen  Waaren  der  Wettbcwerb
  erleichtert,  wie  z.  B.  in  Spanien  «bis  I.  Juli)  und  Italien  gegenüber
französischen  Waaren.
„Ausschlag  gebend  für  die  Beurtheilung  der  Verträge  bleibt  aber  nach  unserer
Meinung  der  Umstand,  daß  durch  sie  auf  12  Jahre  hinaus,  hinsichtlich  einer
großen  Reihe  von  Waaren,  Zollerhöhungen  ausgeschlossen  sind  und  die  allseitig
            
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