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teu Hetruj»', die Präiuie, um sieh das Heelit zu siclieru,
zu einem ^ewisseu Termine, z. H. wieder iiaeli einem
J all re, ein liestimmtes (^lantum eines Artikels A zu
einem bestimmten Preise, in der Pe^el zu dem i»egen-
wärti^' für diesen Termin geltenden Kurse, kaufen,
oder aueli von diesem Kaufe abstelien zu können;
auf den ent^e^enj>esetzten Fall, dass eine Prämie für
das Heelit, ein gewisses Quantum einer Ware zu ver
kaufen oder von diesem A erkaute a list eben zu können,
gezaldt würde, wollen wir liier der Kürze wegen
nielit eingelien. Der Präniienzabler greift erst bei
Ablauf des Termines und nur dann in den Markt ein,
wenn er es vortlieilliaft findet, von seinem Kaufs-
reelite Gebraueb zu maelien, und wenn er die dann
effektiv zu überneliniende Ware nielit selbst ver
wenden oder einlagern, sondern verkaufen will. Der
Prämienzieber oder Prämien Verkäufer dagegen bat,
wenn er die betretfende Menge von A auf Lager
bält und der Prämienzaliler von seinem Ueelite abstellt,
sein Lager unverändert erlialten und den Prämienbetrag
gewonnen, wälirend er, wenn der Prämienzaliler von
seinem Heelite Gebraueb niaelit, dieselbe )leiige um
den Prämienbetrag liölier verkauft bat, als er dies beim
Abscliluss des Geseliäftes hätte tliun können, allerdings
aber meist selileeliter, als wenn er sie selbst bis zum
Terminablaufe behalten hätte. Demnaeh wird aueh
der Prämienzieher, der Lager hält, erst hei Ablauf
des Termines, und zwar nur dann eine Gegmiope-
ration in effektiver Ware auszuführen haben, wenn
er seinen Vorrath, den der Prämienzaliler nielit über-