Object: Gesellschaftslehre

48 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft. 
Beamte zu seinem Amte, der Diener im Bereich patriarchalischer Zu- 
stände zu seiner Herrschaft, der Snob zu den gesellschaftlich höher- 
stehenden Schichten. Im religiösen Leben ist die Verknüpfung dieser 
beiden Instinkte besonders deutlich: der Gläubige ordnet sich einerseits 
seinem Gotte bedingungslos unter, erhebt sich aber anderseits gerade 
dadurch zu dessen Größe, indem er seinen Schug gewinnt und dadurch 
von seiner ganzen Machtatmosphäre durchdrungen wird oder inneren 
Anteil an seinem Glanz und an seiner Erhabenheit nimmt. Auch der 
demütigste Diener Gottes hat daher in der Regel ein starkes Machtgefühl 
gegenüber dem Weltkinde. — Ein ausgezeichnetes Beispiel liefern ferner 
die Männerbünde bei vielen Naturvölkern in der Art, wie sie die nach- 
wachsende männliche Jugend behandeln. Diese Bünde haben eine ge- 
wisse Machtstellung im Ganzen des Stammes. Zur Zeit der Reife nehmen 
sie die jungen Leute unter großen Feierlichkeiten in ihre Reihen auf und 
gewähren ihnen damit mindestens schrittweise vollen Anteil an ihrer 
Macht. Der Aufnahme geht jedoch eine Zeit der Vorbereitung voraus, 
während derer und zum Teil auch während der Prüfung selber die jungen 
Leute einer strengen Behandlung, gewissen Mutproben und ähnlichen 
Prüfungen unterworfen werden. Zuerst lassen die Erwachsenen sie also 
ihre ganze Macht fühlen, ehe sie ihnen Anteil daran gewähren. Um- 
gekehrt werden die jungen Leute von dem Willen zur Unterordnung und 
zugleich von dem Selbstbewußtsein einer künftigen Macht erfüllt. Ganz 
“hnliche Verhältnisse finden wir bekanntlich bei der Erziehung des Nach- 
wuchses durch unsere studentischen Verbindungen oder unser Offizier- 
korps. Überall bedeutet das Eingehen auf den Willen des Überlegenen 
zugleich, daß man sich zu ihm erhebt: die Unterordnung bedeutet zu- 
gleich ein inneres Teilhaben an der Größe des Übergeordneten. Vor- 
aussegung ist dabei freilich, daß im Akte der Unterordnung auch wirklich 
lie Person erfaßt wird, daß also z. B. die gestellte und gelöste Aufgabe 
in einem wesentlichen Zusammenhang mit der Person steht, diese und 
damit ihren Gehalt gleichsam in sich trägt. Es ist das der Fall da, wo 
die Aufgabe aus der ganzen Persönlichkeit hervorgeht. Anders liegen 
die Dinge, wo die geforderte Leistung „technischer“ Natur ist oder wo sie 
einem rein „sachlichen“ Zusammenhang angehört. Hier betätigt sich 
der Gehorsam abseits der Persönlichkeit des Übergeordneten, und damit 
ist die Grundlage der inneren Verbindung fortgefallen. Sie fehlt z. B. 
dem Laien, wenn er den Anweisungen des Technikers Folge leistet, oder 
dem Patienten, wenn er sich vom Arzte Vorschriften geben 1äßt. Gerade 
die modernen Verhältnisse mit ihrer Loslösung der Arbeit von der Per- 
sönlichkeit, mit ihrer gesteigerten Distanz begünstigen diesen Typus, der 
aber im ganzen betrachtet als Ausnahme gelten muß. Zum Teil handelt 
es sich bei ihm gar nicht mehr um Unterordnung im Sinne unseres In-
	        
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