Full text : Die deutschen Hypotheken-Aktien-Banken

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nehmern  auferlegen.  Diese  Praxis  verfolgt  z.  B.  durchaus  die
Bayerische  Hypotheken-  und  Wechselbank,  vielfach  aucli  die  Preussische
  Zentral-Bodenkredit.  Aktien  -  Gesellschaft.  In  diesem  Falle
werden  vermuthlich  die  Darlehensbedingungen  entsprechend  gUnstiger
  gestellt  fllr  den  Darlehensnehmer,  es  wird  aber  vermieden
dass  der  Nominalbetrag  der  Verpflichtungen  zu  irgend  einer  Zeit
grösser  ist,  als  jener  der  dafür  erworbenen  Guthaben.  Verlegenheiten ­
  durch  Massen-Rückzahlungen  der  Hypotheken  können  für
die  betreffenden  Institute  also  nicht  entstehen.

vuii  massgeoenaster  Bedeutung  für  die  Sicherheit  der  den
Hypothekenbanken  überantworteten  Kapitalien  ist  natürlich  die  Art
und  Weise  ihres  Geschäftsbetriebes.  Letztere  beruht  im  Wesentlichen ­
  auf  Schätzungen  der  zu  beleihenden  Objekte  an  der  Hand
der  Ertragsverhältnisse.  Die  Beleihungsgrenze  wird  durch  den
halben  oder  den  Zweidrittelwerth  der  Objekte  gebildet;  bei  Anpflanzungen ­
  und  ähnlichen  Ländereien,  wenn  sie  überhaupt  beliehen
werden,  gehen  die  Banken  gewöhnlich  nicht  über  ein  Drittel  des
Werthes  hinaus.  Da  diese  Taxationen  mehr  oder  weniger  dehnbar
sind,  so  legt  man  mit  Recht  grossen  Nachdruck  darauf,  dass  die
Hypothekenbanken  sich  nicht  allzuweit  von  ihrem  heimischen
Wirkungskreise  entfernen,  und  sich  lieber  mit  einem  kleineren
Geschäftsbetriebe,  den  die  Direktion  persönlich  zu  beherrschen
vermag,  begnügen,  als  weit  ausgedehnte  Beziehungen  nach  Gegenden
hin  unterhalten,  in  Betrefl"  welcher  die  Institutsleitung  des  eigenen
Urtheils  mehr  oder  weniger  ermangelt.  Als  einer  krankhaften  Erscheinung ­
  ist  in  deutschen  Blättern  z  B.  vor  Jahr  und  Tag  der
Beleihungen  gedacht  worden,  welche  süddeutsche  Hypothekenbanken
in  Berlin  vornehmen.  Es  ist  in  der  That  auch  nicht  wohl  einziisehen,
  wieso  Letztere  in  der  Lage  sein  sollen,  gute  Hypotheken
dort  zu  erwerben,  wo  eine  scharfe  Konkurrenz  der  einheimischen
Institute  jedes  irgendwie  reelle  Bedürfniss  vermuthlich  vollauf
befriedigen  kann.  Noch  grösseres  Misstrauen  rufen  die  Beleihungen
ausserdeutscher  Besitzthümer  ,  speziell  österreichisch  -  ungarischer,
ervor,  da  die  Realkredit-Verhältnisse  in  der  genannten  Monarchie
durchschniUlich  erheblich  schlechtere  sind,  als  hei  uns  in  Deutscham.
  reihch  fehlt  es  auch  dort  nicht  an  ersten,  hypothekarischen
Sicherheiten  nach  unseren  Begriffen,  allein  es  liegt  auf  der  Hand,
ass  I  er  ^rwerb  solcher  für  ein  ausländisches  Institut  mit  grösseren
Schw.cngke.ten  verknüpft  sein  muss,  als  für  ein  inländisches.
            
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