die kleinen Gesellschaftswirtschaften vom Schlage der Haus- oder
primitiven Tauschwirtschaft doch ein Gemeinsames: die für die Über-
leitung der Güter — ob durch Zuweisung oder Austausch — maß-
gebenden Wertungen beziehen sich auf die einzelnen nach Art
und Menge bestimmten Gegenstände, ebenso wie sie die indivi-
duellen Bedürfnisse und Leistungen der zu Versorgenden berück-
sichtigen, Der Hausvater wie der Tauschende ziehen, soweit an-
gängig, den Vorrat und Bedarf an Gütern und Diensten unmittel-
bar in Betracht; werten sie in natura; ihre Wirtschaftsführung
kann sich noch im Bereich der Naturalwirtschaft halten.
Das wird jedoch in dem Augenblick unmöglich, wo der wirt-
schaftliche Verkehr sich so verändert, daß die Tauschwirtschaft
zur Marktwirtschaft wird. Der Kreis der Wirtschaftspersonen,
die zu „tauschweisem Einwurf ihrer Waren in den volkswirtschaft-
lichen Prozeß“ (Wieser) am Markt zusammenkommen, ist grund-
sätzlich unbegrenzt. (Dieser grundsätzlichen Feststellung wider-
spricht es nicht, daß sich tatsächlich gewisse Beschränkungen —
Zulassungsnormen und dergleichen — finden; das wirkliche Leben
bewegt sich immer in Kompromissen und Übergängen.) Angebot
und Nachfrage am Markt sind ihrem Wesen nach frei, die festen
Kundenbeziehungen in den Hintergrund gedrängt und das Ver-
hältnis zwischen dem gesellschaftlichen Bedarf und dem Versor-
gungsstande nicht mehr unmittelbar zu übersehen. Die
Wertungen der Einzelwirte führen nicht mehr geradeswegs zum
Austausch der Waren, sondern die Gesamtheit aller individuellen
Schätzungen vereinigt sich hier zunächst zu einer gesellschaft-
lichen Wertbestimmung: dem Preis, Im Preis erhalten die Gegen-
stände des Marktverkehrs — Sachgüter und menschliche Dienste —
einen Verkehrswert, der nicht notwendig mit dem Tauschwert
übereinstimmt, den sie für den Einzelwirt haben. Der Preis der
Waren steht vielmehr zum Tauschwert, mit dem man ihn meist
verwechselt, in scharfem Wesensgegensatz. Der Tauschwert ist
persönlich, der Preis gesellschaftlich gesetzt; über den Tauschwert
entscheidet das subjektive Verhältnis des Tauschenden zum Tausch-
gut, während der Preis der Ware als solcher, als dem Objekt des
Marktverkehrs anhaftet, ohne Rücksicht auf das persönliche Wert-
fühlen des Anbietenden oder Nachfragenden („feste Preise“). Weiter
ist der Tauschwert immer einem speziell bestimmten Gegen-
stand beigelegt, während der Preis eine gattungsmäßige, generelle
Wertung „vertretbarer“ Güter darstellt. Schließlich wird die quali-
tative Einschätzung der Güter, welche einen wesentlichen Bestim-