fullscreen: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Achtes Buch. Zweites Wapitel. 
die Dienstmannschaft mit Lehen gesättigt; sie bildet einen der 
Krystallisationspunkte für die neue gesellschaftliche Bildung der 
Ritter; sie wird erblich auf ihren Lehnsgütern; sie tritt im Laufe 
der Stauferzeit in den gewöhnlichen Lehnsverband ein. Um das 
Jahr 1200 ist sie damit der Verwaltungspraxis der Grund— 
herrschaften entwachsen. 
Ein Vorgang von außerordentlicher Bedeutung. Die Or— 
ganisation des großgrundherrlichen Besitzes hat die grundholde 
Klasse differenziert: durch höhere Thätigkeit wie näheren Zu— 
sammenhang mit der Person des Grundherrn aus der gleichartigen 
Masse der Grundhörigen hervorgehoben erscheinen die Dienst— 
mannen als neue soziale Schicht; die Grundherrschaft wirkt 
gesellschaftsbildend. Aber sie verblutet zugleich an dieser Auf— 
zabe, sie verliert ihr Verwaltungspersonal und damit den großen 
Rahmen ihrer wirtschaftlichen Bethätigung. 
Nirgends erscheint dieser Zusammenhang deutlicher, wie 
im Verfall der Meierämter. 
Die grundholden Meier waren ursprünglich absolut ab— 
hängige Diener des Grundherrn; sie lieferten, was der Hof 
zu liefern ihnen jeweils aufgab. Allein bald wurden diese 
Lieferungen fixiert: die Schwierigkeit jeder naturalwirtschaft— 
lichen Budgetierung wie die Selbständigkeitsgelüste der Meier 
führten gleichmäßig zu diesem Ergebnis. So betrachtete sich denn 
der einzelne Meier bald als der eigentlich selbständige Verwalter 
seines Fronhofs; er schien nur noch durch die regelmäßigen 
Leistungen an den Herrn gebunden, diese Leistungen selbst wurden 
im Sinne einer Rente oder Pacht aufgefaßt; nicht minder wie 
für die Bauerngüter trat für den Fronhof der Gesichtspunkt 
bloßer Rentberechtigung der Grundherren in den Vordergrund. 
Diese wirtschaftliche Emanzipation erhielt durch die oben 
geschilderte soziale Loslösung dann volleren Inhalt und weitere 
Bedeutung. Als Lehnsmann des Grundherrn erschien der 
Meier mit dem Fronhof nunmehr erblich bewidmet; ja, er 
wußte sich schließlich oft, zumeist im Laufe des 18. Jahrhunderts, 
auch vom Lehnsnexus zu befreien. 
Aber auch wo das nicht geschah, sahen kräftige Meier sich
	        
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