Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

— 
Elftes Buch. Zweites Kapitel. 
Geschlecht, das die geschichtlich gebildete Lagerung der deutschen 
Territorien durch königlichen Erwerbstrieb erschütterte. 
Ehe indessen Ludwig ganz in die Bahnen einer egoistischen 
Hauspolitik einlenken konnte, trat ihm die Notwendigkeit ent— 
gegen, die politische Erbschaft des alten Reichs und seines un— 
mittelbaren Vorgängers aufzunehmen; und ihrer Fortführung 
ist seitdem der größte Teil seiner Regierungszeit gewidmet ge— 
wesen. Es handelte sich um das Papsttum und, wie unter 
Heinrich VII. das Verhältnis der Kurie zum Reich schließlich 
gestaltet worden war, um dessen und des Reiches Rechte in 
Italien. 
Die weltlichen Sorgen des Papsttums hatten in der ersten 
Hälfte des Mittelalters zum guten Teile der Entwicklung eines 
konkreten Kirchenstaates gegolten; wie der fromme Bruder 
Salimbene von Parma es ausdrückt: wenn ein neuer Kaiser 
die Krone empfängt, versuchen die Päpste gern etwas vom 
Reiche abzuzwacken. So waren unter den Karlingen das 
eigentliche Patrimonium Petri, Teile von Campanien und Tos— 
cana, sowie das Exarchat von Ravenna und die Pentapolis (die 
spätere Romagna) erworben worden!. Dazu war dann, nach 
zeitweisem Verlust der Romagna, unter Heinrich III. das Gebiet 
von Benevent gekommen?. Weiter hatte im Jahr 1077 die 
Markgräfin Mathilde von Tuscien ihren Besitz geschenkt, freilich 
ohne daß es gelang, ihn gänzlich einzuverleibens. Kraftvoll 
ging darnach wiederum Innocenz II. vor; er beanspruchte mit 
ganzem Recht die Romagna, mit teilweisem die Marken, grund⸗ 
los Spoleto“. Und er erhielt wenigstens Spoleto und Ancona — 
die Romagna aber wurde 1279 von König Rudolf abgetretenb. 
So erstreckte sich denn im Beginn des 14. Jahrhunderts von 
dem nun freilich gespaltenen Reiche beider Sicilien, über das 
die Päpste seit dem 11. Jahrhundert auf Grund früherer 
S. Band IIs S. 80f. (II1.2. S. 30 f.) 
S. Band 118 S. 310 GII. S. 804) 
3 S. Band IIs S. 386, 885 III. 2. S. 327, 371) 
Vgl. hierzu Band III S. 257, 268. 
Val. dazu oben S. 32. 
4
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.