Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

Eine  radicale  Hilfe  gewähren  aber  alle  diese  Maßregeln  nicht.  Es  muß
Vielmehr  vor  allem  darauf  hingewirkt  werden,  daß  die  technischen  und  die
sonstigen  Vortheile,  welche  den  großen  Betrieben  zur  Verfügung  stehen,  auch
den  kleinen  Unternehmern  zugänglich  gemacht  werden,  wenn  anders  man  dieß
in  socialer  Hinsicht  so  werthvolle  Schicht  der  Bevölkerung,  die  besondere  Bürgschaften ­
  für  Religiosität,  Sittlichkeit  und  gesundes  Familienleben  bietet  und
einen  mächtigen  Schutzwall  gegen  das  Vordringen  der  Socialdemokratie  bildet,
zwar  nicht  völlig  aufgelöst  —  denn  ein  vollständiges  Verschwinden  derselben
ist  nicht  denkbar  —,  wohl  aber  auf  das  bedeuklichste  vermindert  und  an
Wohlstand  reducirt  sehen  will.  Es  niuß  also  zunächst  für  ausgiebige  gewerbliche ­
  Bildung  gesorgt,  dann  aber  mit  aller  Macht,  nöthigenfalls  auch
durch  staatliche  Steuererleichterungen  für  derartige  Vereine,  dahin  gewirkt
werden,  daß  die  kleinen  Unternehmer  den  Rohstoff  gemeinschaftlich  eintauien,
genossenschaftliche  Verkaufshatten  erstellen  und  zur  Uebernahme  gewiffer  Arbeiten,
die  bisher  in  der  Werkstatt  eines  jeden  einzelnen  Meisters  verrichtet  wurden,
einen  gemeinschaftlichen  Maschinenbetrieb  einrichten.  Auch  die  Zuleitung  von
Triebkräften  aus  deren  gemeinsamen  Erzeugungsstätten  in  die  Arbeitslocale  der
einzelnen  Unternehmer  erweist  sich  für  gewisse  Unternehmungen  von  heilsamstem
Einfluffe.  Freilich  erfordert  es  Mühe,  die  vielfach  der  Routine  ergebenen
oder  inuthlosen  Kleiniueister  an  solche  Fortschritte  zu  gewöhnen.  Wie  wenig
haben  in  dieser  Hinsicht  die  österreichischen  obligatorischen  Gewerbsgenoffenschaften
  seit  ihrer  Errichtung  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  Io.  März  188.)
bis  jetzt  zu  stände  gebracht,  obgleich  sie  dazu  das  Recht  besitzen!  Allerdings
dürfen  sie  ja  auch  —  wie  billig  —  die  einzelnen  Meister.  die  vielleicht  schon
alle  derartigen  Veranstaltungen  getroffen  haben,  nicht  zur  Mitwirkung  hierbei
zwingen.  Es  ist  Aufgabe  höher  Gebildeter,  in  dieser  Richtung  leitend  und
helfend  einzugreifen  und  nach  dem  Vorbilde  des  von  Schulze-Delitzsch  und
Raiffeisen  in  Deutschland,  dem  Kapuzinerpater  Ludovic  de  Besse  in
Frankreich  u.  a.  m.  für  die  Vorschußkassen  und  Volksbanken  Geleisteten  den  ersten
Anstoß  zu  geben.  Wenn  nur  einige  Genossenschaften  prosperiren,  folgen  weitere
Gründungen  von  solchen  bald  nach.  Rur  kann  auf  dem  Felde  solcher  schon
mehr  oder  weniger  den  Charakter  von  Productivgenossenschaften  tragenden
Vereinigungen  nie  und  nimmer  von  Zwangscorporationen  die  Rede  sein.
Das  Hineinzwingen  der  indolenten  Elemente,  deren  es  zu  allen  Zeiten,  und
zwar  meist  infolge  eignen  Verschuldens  der  betreffenden  Individuen  gibt,  muß

mißest,  GocialpoWif  unb  WemaUu%'  H,  1  (Wien  1898),  o.  ^-27?.
selbe  spricht  sich  anläßlich  des  österreichischen  Gesetzentwurfs  vom  26.  Januar  1892  su
derartige  Maßregeln  aus  und  weist  auf  die  in  verschiedenen  Ländern  (bayrisches  Gesetz
von  1868,  preußisches  von  1880,  ungarisches  von  1884)  getroffenen  Verfügungen,  e.ne
besondere  Besteuerung  und  das  Erforderniß  vocgängiger  Erlaubniß,  bin.
            
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