Object : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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Transportgesamtküsten  für  Schiveine,  5  v.  H.  für  Rinder  und  etwa
2  v.  H.  für  Kälber  und  Schafe.
Einfacher  gestaltet  sich  für  den  Kommunalverbaud  die  Errechnung
der  normalen  S  ch  l  a  ch  t  n  n  g  s  k  o  st  c  u  ,  zu  denen  die  Kosten  des
Personals,  die  Gebühren  des  Schlachthofs,  die  Schlachtverfichcrung
zu  rechnen  sind.  I»  der  Praxis  findet  sich  leicht  der  hierfür  auf  das
Pfund  Schlachtgewicht  nötige  Normaläufschlag,  der  keine  allzu
gewichtige  Nolle  spielt.
Die  sonach  vom  Komiuunalverbande  zu  ermittelnden  Gesamtkosten ­
  sind  auf  einen  Normaldurchschnitt  für  jede  Viehgattung  zu
bringen.  Sodann  muß  für  die  fernere  Kalkulation  die  übliche
Schlachtgewichtsausbeute  für  jede  Tiergattung  ermittelt
werden.  Hier  kaun  kein  Maß  für  alle  Zeiten  gefunden  werden;  bei
verschlechtertem  Mästungsznstand  z.  B.  muß  die  SchlachtanSbeute
sinken.  Bisher  ergaben  Schweine  85  bis  78  v.  H.,  Kälber  68  bis
53  v.  H.,  Schafe  65  bis  36  v.  H.,  Rinder  55  bis  35  v.  H.  vom
Lebendgewicht  an  Schlachtausbeute.  Jede  Kommune  errechnet  an  der
Hand  ihrer  Schlachthoferfahrnngen  von  Zeit  zu  Zeit  die  für  die
Preisberechnung  zugrunde  zu  legende  Durchfchnittsausbeute.
Die  Kommune  kaun  aber  schließlich  nicht  einfach  die  Summe
aller  Gestehungskosten,  geteilt  durch  die  Normalausbeute,  als  Abgabepreis ­
  für  das  Schlachtgewicht  festsetzen.  Sic  hat  hierbei  vielmehr
noch  zweierlei  zu  berücksichtigen.  Zunächst  ist  von  Bedeutung,  daß
sjch  das  Schlachtgewicht  beim  Erkalten  des  Fleisches  nicht  nubeträchtklch
  vermindert,  ein  Verlust,  den  mau  als  „Warmgewichts-Verlust"
  zu  bezeichnen  pflegt.  Je  länger  das  Schlachtfleisch
"hängt",  also  auskühlt,  bis  es  an  den  Ladenfleischer  gelangt,  desto
erheblicher  ist  dieser  Warmgewichtsverlust.  Man  kann  täglich  bis  zu
Va  v.  H.  des  Schlachtgewichts  als  Verlust  rechnen.  Es  ist  sehr
wesentlich,  ob  der  Ladenfleischer  gut  ausgekühltes  Fleisch  erhält;  je
wehr  dies  der  Fall  ist,  um  so  weniger  braucht  er  seinerseits  Gewichtsverluste ­
  zu  erleiden,  um  so  weniger  kann  er  also  hierfür  beträchtliche
Unkostenzuschläge  fordern.  —  Gemeinhin  pflegt  mau  den  Zuschlag
von  3  v.  H.  für  Schwund  nach  Eintritt  des  Erkaltens  als  beträchtlich
""d  vorsichtig,  berechnet  auf  etwa  6  Tage  Aushang,  zu  betrachten.
Schließlich  aber  sind  für  die  Kommune  von  Bedeutung  aIl  -
g  r  ni  e  i  n  e  Zuschläge  oder  Abzüge  zum  Schlachtgewicht,
'velche  die  Preisberechnung  immerhin  beeinflussen.
Als  Abzüge  kommen  zunächst  die  Gewinne  für  RebcnauSbeute
  in  Frage,  also  aus  Verkauf  des  Fells,  Gehörns,  abzuliefernder
«ktte,  des  Wurstguts  (Blut,  Eingeweide).  Hierfür  pflegen  vom
            
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