Object: Die obligatorische Krankenversicherung

DAS ANWENDUNGSGEBIET 
91 
Gelegenheitsarbeiter . . 
Artikel 260 schliesst Gelegenheitsarbeiter, die mit Arbeiten beschäftigt 
sind, deren Dauer eine Woche nicht überschreitet, von der Versicherung 
Aus. 
Lehrlinge, die kein Entgelt beziehen 
Hinsichtlich der Lehrlinge, die kein Entgelt‘ beziehen, sagt das Gesetz 
nichts. Indes kann ein Lehrling, dem weder Barlohn noch Sachbezüge 
gewährt werden, nach dem Sinn des Gesetzes keinen Anspruch auf die 
Versicherungsleistungen erheben, weil es in diesem Fall an einer Unterlage 
für die Berechnung der Leistungen fehlt. Tatsächlich werden aber mit 
Rücksicht auf den Mangel an Lehrlingen die Lehrlinge nach einer Probezeit 
von zwei oder drei Monate entlohnt. 
Statistik 1 
BEVÖLKERUNGS- UND BERUFSSTATISTIK 
Die nachstehende Tabelle, die auf Grund der Volkszählung vom 28. De- 
zember 1922 aufgestellt ist, zeigt das Verhältnis zwischen der Gesamt- 
bevölkerung, der werktätigen Bevölkerung, der lohnarbeitenden Bevölke- 
rung und den selbstständigen Arbeitern. 
gesamte 
Bevölkerung 
werktätire 
! . 
'"ohnarheitande 
Arbeitgeber 
und 
Selbständige 
Absolute Zahl . | 1.107.059 | 392.039 | 229.642 | 162.397 
Hundertsatz . 100 35.4 20.1 16.1 
VERSICHERTENSTATISTIK 
Zahl der Versicherten 
Die untenstehende Tabelle gibt für jedes Jahr die mittleren. Zahlen 
der Versicherten und der Personen, deren Unterhalt ihnen obliegt. Diese 
Zahlen sind nach den Aufstellungen der Kassen am Schlusse jeden Monats 
arrechnet.. 
Jahr 
L919 
1920 
1921 
1922 
1923 
19924 
Insgesamt 
12.047 
14.401 
19.050 
25.483 
33.991 
33 561 
Zahl der Versicherten 
Männer 
Frauen 
6.851 
9.079 
12.775 
17.550 
22.847 
292 0792 
5.196 
5.322 
6.275 
7.933 
11,144 
10.5890 
Personen, die 
von den 
Versicherten 
unterhalten 
werden 
21.137 
29.422 
37.259 
20 581 
1 Die gesamten unten angegebenen Zahlen sind dem Internationalen Arbeits- 
amt durch das Statistische Zentralhüra von Fetland mitveteilt worden.
	        
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