DAS ANWENDUNGSGEBIET
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Gelegenheitsarbeiter . .
Artikel 260 schliesst Gelegenheitsarbeiter, die mit Arbeiten beschäftigt
sind, deren Dauer eine Woche nicht überschreitet, von der Versicherung
Aus.
Lehrlinge, die kein Entgelt beziehen
Hinsichtlich der Lehrlinge, die kein Entgelt‘ beziehen, sagt das Gesetz
nichts. Indes kann ein Lehrling, dem weder Barlohn noch Sachbezüge
gewährt werden, nach dem Sinn des Gesetzes keinen Anspruch auf die
Versicherungsleistungen erheben, weil es in diesem Fall an einer Unterlage
für die Berechnung der Leistungen fehlt. Tatsächlich werden aber mit
Rücksicht auf den Mangel an Lehrlingen die Lehrlinge nach einer Probezeit
von zwei oder drei Monate entlohnt.
Statistik 1
BEVÖLKERUNGS- UND BERUFSSTATISTIK
Die nachstehende Tabelle, die auf Grund der Volkszählung vom 28. De-
zember 1922 aufgestellt ist, zeigt das Verhältnis zwischen der Gesamt-
bevölkerung, der werktätigen Bevölkerung, der lohnarbeitenden Bevölke-
rung und den selbstständigen Arbeitern.
gesamte
Bevölkerung
werktätire
! .
'"ohnarheitande
Arbeitgeber
und
Selbständige
Absolute Zahl . | 1.107.059 | 392.039 | 229.642 | 162.397
Hundertsatz . 100 35.4 20.1 16.1
VERSICHERTENSTATISTIK
Zahl der Versicherten
Die untenstehende Tabelle gibt für jedes Jahr die mittleren. Zahlen
der Versicherten und der Personen, deren Unterhalt ihnen obliegt. Diese
Zahlen sind nach den Aufstellungen der Kassen am Schlusse jeden Monats
arrechnet..
Jahr
L919
1920
1921
1922
1923
19924
Insgesamt
12.047
14.401
19.050
25.483
33.991
33 561
Zahl der Versicherten
Männer
Frauen
6.851
9.079
12.775
17.550
22.847
292 0792
5.196
5.322
6.275
7.933
11,144
10.5890
Personen, die
von den
Versicherten
unterhalten
werden
21.137
29.422
37.259
20 581
1 Die gesamten unten angegebenen Zahlen sind dem Internationalen Arbeits-
amt durch das Statistische Zentralhüra von Fetland mitveteilt worden.