Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

8.  Kap.  Gemünztes  Geld  und  Münzzeichen.

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Achtes  Kapitel.
Gemünztes  Geld  und  Münzzeichen.

Wenn  Metalle  als  Tanschmittel  verwendet  werden,  ist  es  natürlich  von
8^oßem  Vortheil,  daß  man  sich  nicht  bei  jedem  Tausche  über  ihre  Qualität  zu
^ñewissern  und  ihre  Quantität  abzumessen  braucht.  So  ist  man  denn  darauf
^fallen,  den  Gebrauch  von  Münzen  einzuführen,  d.  h.  man  ist  zur  Prägung
Metallstücken  geschritten,  auf  welchen  die  Feinheit  und  das  Gewicht  der
^in  enthaltenen  Menge  Goldes,  Silbers  u.  s.  w.  genau  verzeichnet  sind.
Unter  Münzfuß  versteht  man  eine  gewisse,  ihrer  Beschaffenheit  nach
ŞNau  bestimmte  Menge  des  als  Tauschmittel  angenommenen  Metalls,  die  seiner
bxs?bņ^ņg  als  Werthmesser  zu  Grunde  gelegt  wird.  Man  nimmt  also  eine
lmmte  Menge,  etwa  eine  Unze,  soundsovielgradigen  Goldes  oder  Silbers,
and  Arten  dieser  Metalle,  welchen  eine  genau  vorgeschriebene  Quantität
krn  Metalls  beigesetzt  ist,  und  verfertigt  daraus  eine  bestimmte  Anzahl  von
ìveick^"  diesem  Herstellungsproceß  ist  es  zwar  nicht  möglich,  kleine  Abrneid^ņ^ņ
  hinsichtlich  des  Gewichts  und  der  Feinheit  der  Münzen  zu  verdiese
  sind  aber  so  unbedeutend,  daß  sie  im  Verkehr  nicht  beachtet
Tg  Natürlich  müssen  in  einem  jeden  Lande  alle  Münzen  und  sämtliche
ein  ».Ņittel  nach  dem  angenommenen  Münzfuß  berechnet  werden.  So  hat
in  <>öilling  den  zwanzigsten  Theil  des  Werthes  eines  Sovereigns,  so  werden
"'ischland  Zwanzig-  und  Zehnmarkstücke  geprägt,  die,  wie  schon  der
besagt,  das  Zwanzig-  resp.  Zehnfache  des  Werthes  enthalten,  der  einem
ì>enn  geprägten  Markstücke  beigelegt  wird.  Wir  sagen:  beigelegt  wird;
ents>  C *  ^öen  nicht  alle  Arten  von  Münzen  einen  dem  beigelegten  auch  wirklich
'^rechenden  realen  Werth.
beruht  die  Unterscheidung  von  vollwerthigen  Münzen  und
eia^'^Emünzen.  Unter  den  erstem,  deren  Gesamtheit  des  Courantgeld
ģkhalt  bildet,  sind  diejenigen  Münzen  zu  verstehen,  welche  nach  FeinlIn
 k  Ģewicht  wirklich  so  beschaffen  sind,  wie  es  auf  ihnen  durch  die
die  ^g  zum  Ausdruck  gebracht  ist.  Solcher  Art  sind  z.  B.  die  Zwanzigmark-,
hinge  ^ņņrark-  und  -Frankenstücke.  Unter  Scheidemünzen  versteht  man
also  bie  Geldstücke,  bei  denen  das  gegentheilige  Verhältniß  stattfindet,  die

sjchîļj?ì"şi^ìļich  ihres  Feingehaltes  oder  ihres  Gewichtes  oder  sogar  hiniNnthE
  ""bers  beschaffen  sind,  als  man  nach  ihrer  Aufschrift  ver-Ņietag
  'ņûşite.  Ja  die  Münzen  letzterer  Art  können  sogar  aus  einem  andern
gelegt  s^g^stellt  sein,  als  in  dem  betreffenden  Lande  dem  Münzfüße  zu  Grunde
^schaff  Nichtsdestoweniger  wird  ihr  Tauschwerth  nicht  nach  ihrer  wirklichen
gbnheit,  sondern  nach  der  ihnen  aufgeprägten,  einem  Hähern  Werthe  ent-
            
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