Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

8. Kap. Die genossenschaftliche Form der Socialordnung. 399 
nur die Versorgung der Actionäre mit möglichst großen Dividenden im 
Auge hätten. 
Das alles beruht aber auf einer ganz einseitigen Anschauung der ein 
schlägigen Verhältniffe. Eine solche üble Behandlung der Arbeiter und Be 
diensteten von Actiengesellschaften kann vorkommen und ist auch nur zu oft 
vorgekommen. Sie ergibt sich aber nicht als nothwendige Folge aus dem 
Bestehen solcher Gesellschaften. Auch Einzelunternehmer können sich derselben 
schuldig machen und haben das leider sehr häufig gethan. In einem Lande, 
wo eine humane Gesinnung und insbesondere ein wahrhaft religiöser Geist 
herrscht und auch die Regierung ihre Schuldigkeit thut, ist es nicht schwieriger, 
eine gerechte und billige Behandlung der von großen Gesellschaften beschäftigten 
Arbeiter zu sichern, als die für Einzelunternehmer Thätigen vor Ausbeutung 
Zu bewahren. Am Ende des 6. Kapitels dieses III. Buches ist an her 
vorragenden Beispielen musterhafter Fürsorge für die Arbeiter, wie sie 
gerade große Actiengesellschaften geben, hierfür der schlagendste Beweis er 
dacht worden. Und die Zahl dieser Beispiele läßt sich im weitesten Umfang 
vermehren K 
Es ist nichts unvorsichtiger, als dem verzerrten Bilde, welches socialistische 
und halb socialistische Agitatoren von der Behandlung der Arbeiter in großen 
Unternehmungen entwerfen, Glauben zu schenken. Man kann in solchen Sachen 
vur auf Grund genauer Daten, wie sie wiffenschaftliche Werke und Fach 
zeitschriften unter der Controlle der heutzutage auf diese Angelegenheiten fast 
' Besonders die großen französischen Eisenbahngesellschaften leisten in dieser Hin- 
şicht Mustergiltiges. Siehet/. Welche, Rapport sur les prix destinés à honorer les 
Ve rtu8 de famille et l’attachement à l’atelier, in der .Réforme sociale" XXVIII 
(l’aria, 1er juillet 1894), 16 ss. Hier wird berichtet, daß die Eisenbahngesellschaft Paris- 
Lyon-Méditerranée den Arbeitern, welche für mehr als drei Kinder — und diesen werden 
se Enkelkinder und andere nahe Verwandte gleichgestellt — zu sorgen haben, eine ver- 
bältnißmäßige Aufbesserung ihrer Bezüge gewährt, und daß dieselbe Gesellschaft im 
2ahre 1891 freiwillig 11 Millionen Francs, d. h. ein Fünftel des Reinertrages ihres 
Betriebs, für die Altersversorgung und andere Wohlfahrtseinrichtungen zu Gunsten 
'hres Personals ausgab. Der Verfasser dieses Aussatzes, welcher die Häufigkeit eines 
erartigen Verfahrens in industriellen Kreisen hervorhebt, äußert sich (I. c. 26) mit 
Allein Rechte dahin: .Das Gesuch um Bewilligung einer so großen Summe (der 
11 Millionen Francs, welche die Gesellschaft Paris-Lyon-Méditerranée, wie eben gesagt, 
bewilligte) ging von der Direction aus und richtete sich nicht an den Verwaltungsrath, 
dessen Mitglieder noch einige persönliche Beziehungen zum Personal der Gesellschaft 
haben, sondern an die Aktionäre, also an die Rentner, die kleinen Kapitalisten, die 
so gern der Habgier zeiht. Es war das „infame Kapital"", welches den Vor- 
schlag einstimmig durch Zuruf annahm." Besser kann man die Grundlosigkeit so 
Mancher in Bausch und Bogen gegen die Actiengesellschaften erhobenen principiellen 
lnklagen nicht beleuchten und erweisen.
	        
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