9. Kap. Tie ungeregelten socialen Beziehungen.
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Bedingungen arbeiten und in überfüllten Wohnungen Hausen. Das alles ge
schieht, nachdem in England mehr als ein Menschenalter hindurch Friede
geherrscht hat, in einem Lande, welches den Mittelpunkt des größten Reich
thums und der höchsten Entwicklung von Industrie und Handel bildet!
Namentlich weisen die Industrien, die sich mit der Erzeugung billiger Klei
dungsstücke, der Tischlereiwaren, der Regenschirme, der Drechslereiartikel u. s. w.
beschäftigen, noch immer Beispiele einer durchaus inhumanen Ausnutzung
menschlicher Arbeitskräfte auf. Außerhalb Londons und der großen Städte
herrschen u. a. auch in Sheffield unter den billige Meffer verfertigenden Ar
beitern und anderswo unter den Nagel- und Kettenschmieden sehr traurige
Zustände.
Dieselben sind indessen nicht auf England beschränkt. Auch außerhalb
der Grenzen dieses Landes sind derartige beklagenswerthe Verhältnisse bis
weilen, ja nicht einmal selten anzutreffen. Doch lassen sie sich, wenn
man von einigen Gegenden Italiens, Spaniens, Oesterreichs, Rußlands,
Nordamerikas und Deutschlands, welche heutzutage immerhin nur einen ver-
hältnißmäßig kleinen Bruchtheil der betreffenden Staaten bilden, absieht, in
ber Regel mit dem früher unter dem Großtheil der englischen Industrie-
arbeiterschaft herrschenden Elende durchaus nicht vergleichen. Dennoch geben sie
bie Lehre, daß eine über weite Gebiete ausgedehnte Ungeordnetheit der socialen
Beziehungen zu schlimmen, ja zu unerträglichen Zuständen zu führen Pflegt.
Allerdings hat ja in den Ländern, in welchen die Bevölkerung gemüthvoller
und weniger auf den Gewinn erpicht ist, auch beim Vorwalten einer schranken
losen Ungebundenheit der socialen und wirtschaftlichen Beziehungen vielfach
kin freundliches Verhältniß zwischen Herren und Arbeitern stattgefunden, indem
bie erster« ihren Leuten eine mehr oder weniger gerechte Entlohnung gewährten
und verschiedenartige Wohlfahrtseinrichtungen schufen. Ein Theil der günstigen
Verhältnisse und der trefflichen Institutionen dieser Art, von denen im 6. Ka-
bitel dieses III. Buches die Rede war, würde auch beim Vorherrschen völlig
ungeregelter, nur dem freien Uebereinkommen der Einzelnen überlassener so
calen Beziehungen bestehen. Aber es kann doch nicht verkannt werden, daß
die Sorge, es möchte der Staat infolge des Bestehens schreiender Uebelstände
îu diese Beziehungen sehr weitgehend eingreifen, und die Furcht vor einer
uugemein entschiedenen Opposition der in Genossenschaften verschiedener Art
oŗganisirten Arbeiterschaft vielfach auf die Unternehmer in dem Sinne ein
wirkt haben, daß sie ihren Arbeitern ihr Recht freiwillig angedeihen ließen
"nd für dieselben billig und zum Theil wahrhaft freigebig sorgten. So sind
benn wirksame Schutzgesetze zu Gunsten der arbeitenden Klassen für unsere
zu einer Nothwendigkeit geworden, und nicht minder darf es mit Genug
thuung begrüßt werden, daß eine liberale Vereinsgesetzgebung die Bildung