Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

9. Kap. Tie ungeregelten socialen Beziehungen. 
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Bedingungen arbeiten und in überfüllten Wohnungen Hausen. Das alles ge 
schieht, nachdem in England mehr als ein Menschenalter hindurch Friede 
geherrscht hat, in einem Lande, welches den Mittelpunkt des größten Reich 
thums und der höchsten Entwicklung von Industrie und Handel bildet! 
Namentlich weisen die Industrien, die sich mit der Erzeugung billiger Klei 
dungsstücke, der Tischlereiwaren, der Regenschirme, der Drechslereiartikel u. s. w. 
beschäftigen, noch immer Beispiele einer durchaus inhumanen Ausnutzung 
menschlicher Arbeitskräfte auf. Außerhalb Londons und der großen Städte 
herrschen u. a. auch in Sheffield unter den billige Meffer verfertigenden Ar 
beitern und anderswo unter den Nagel- und Kettenschmieden sehr traurige 
Zustände. 
Dieselben sind indessen nicht auf England beschränkt. Auch außerhalb 
der Grenzen dieses Landes sind derartige beklagenswerthe Verhältnisse bis 
weilen, ja nicht einmal selten anzutreffen. Doch lassen sie sich, wenn 
man von einigen Gegenden Italiens, Spaniens, Oesterreichs, Rußlands, 
Nordamerikas und Deutschlands, welche heutzutage immerhin nur einen ver- 
hältnißmäßig kleinen Bruchtheil der betreffenden Staaten bilden, absieht, in 
ber Regel mit dem früher unter dem Großtheil der englischen Industrie- 
arbeiterschaft herrschenden Elende durchaus nicht vergleichen. Dennoch geben sie 
bie Lehre, daß eine über weite Gebiete ausgedehnte Ungeordnetheit der socialen 
Beziehungen zu schlimmen, ja zu unerträglichen Zuständen zu führen Pflegt. 
Allerdings hat ja in den Ländern, in welchen die Bevölkerung gemüthvoller 
und weniger auf den Gewinn erpicht ist, auch beim Vorwalten einer schranken 
losen Ungebundenheit der socialen und wirtschaftlichen Beziehungen vielfach 
kin freundliches Verhältniß zwischen Herren und Arbeitern stattgefunden, indem 
bie erster« ihren Leuten eine mehr oder weniger gerechte Entlohnung gewährten 
und verschiedenartige Wohlfahrtseinrichtungen schufen. Ein Theil der günstigen 
Verhältnisse und der trefflichen Institutionen dieser Art, von denen im 6. Ka- 
bitel dieses III. Buches die Rede war, würde auch beim Vorherrschen völlig 
ungeregelter, nur dem freien Uebereinkommen der Einzelnen überlassener so 
calen Beziehungen bestehen. Aber es kann doch nicht verkannt werden, daß 
die Sorge, es möchte der Staat infolge des Bestehens schreiender Uebelstände 
îu diese Beziehungen sehr weitgehend eingreifen, und die Furcht vor einer 
uugemein entschiedenen Opposition der in Genossenschaften verschiedener Art 
oŗganisirten Arbeiterschaft vielfach auf die Unternehmer in dem Sinne ein 
wirkt haben, daß sie ihren Arbeitern ihr Recht freiwillig angedeihen ließen 
"nd für dieselben billig und zum Theil wahrhaft freigebig sorgten. So sind 
benn wirksame Schutzgesetze zu Gunsten der arbeitenden Klassen für unsere 
zu einer Nothwendigkeit geworden, und nicht minder darf es mit Genug 
thuung begrüßt werden, daß eine liberale Vereinsgesetzgebung die Bildung
	        
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