Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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III. Buch. Die Bertheilung der Güter. 
wesentlichen gleichwerthig sind, wenn die zum anfänglichen Betriebe des Unter 
nehmens erforderlichen Werkzeuge und Materialien keine großen Auslagen 
verursachen, und besonders wenn die betreffenden Erzeugnisse gänzlich oder 
doch hauptsächlich für den Localbedarf bestimmt sind. Unter solchen Um 
ständen werden von dem Unternehmer nicht sehr bedeutende Fähigkeiten verlangt 
und verursacht die gehörige Bertheilung der Arbeit an die Mitglieder, welche 
durch ihr eigenes Interesse zu fleißigem und sorgfältigem Schaffen angefeuert 
werden, nur geringe Schwierigkeiten. Besteht sodann zwischen den Arbeitern 
auch noch eine weitgehende Uebereinstimmung in den Anschauungen und in 
den Lebensgewohnheiten, und sind dieselben in Zucht und Fleiß herangewachsen, 
so wird es noch leichter sein, sie zum gemeinschaftlichen Betriebe eines Unter 
nehmens zu vereinigen. So haben sich denn auch uicht selten derartige Ge 
nossenschaften gebildet, in gesunder Weise entwickelt und ihren Mitgliedern 
großen Vortheil gebracht. Man denke nur an die russischen Artelen. Es 
sind dies Arbeitergesellschaften von bisweilen 60 und mehr Mitgliedern, 
die unter einem erwählten Geschäftsführer (dem Artelschtschik), einem Schatz 
meister (dem Klutschnik) und zwei Beisitzern (Starschij) stehen und Bau-, 
Pflaster-, Erd- und viele sonstige Arbeiten übernehmen, wobei die Bertheilung 
der Arbeit unter die einzelnen Mitglieder mit Billigkeit und ohne Wider 
spruch erfolgt. 
Uns Mittel- und Westeuropäern liegt freilich das Beispiel der Consum- 
vereine näher, von denen bereits im 4. Kapitel des II. Buches gehandelt 
worden ist, und die in England, Deutschland, Frankreich und anderswo eine 
so große Verbreitung gefunden haben. 
Ueber die in denselben Ländern zu industriellen oder landwirtschaftlichen 
Zwecken ins Leben gerufenen cooperativen Vereinigungen, die Productiv 
genossenschaften im engern Sinne, kann aber ein gleich günstiges Urtheil durch 
aus nicht gefällt werden. Diese Genossenschaften haben sich weder sehr weit ver 
breitet, noch irgendwie eine derart günstige Entwicklung genommen, daß man 
erwarten könnte, sie würden das Vorbild werden, nach welchem sich die ge 
samte Production gewisser Länder oder gar des civilisirten Theiles unserer 
Erde organisiren ließe. Das klassische Land der Productivgenossenschaften ist 
Frankreich, wo dieselben, im Jahre 1848 durch den katholisch gesinnten Demo 
kraten Bûchez zuerst ins Leben gerufen, anfangs (in den Jahren 1848—1851) 
die allgemeine Aufmerksamkeit erregte« und dann, durch den Staatsstreich vom 
2. December 1851 in den Hintergrund gedrängt, in den Jahren 1863 und 
1880 von neuem einen Aufschwung nahmen, der indessen des religiösen An 
strichs durchaus entbehrte. 
Welches ist aber nun das Endresultat dieser ganzen Entwicklung gewesen? 
Trotz der officielle» Begünstigungen, welcher sich die Productivgenossenschaften
	        
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