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I. Buch. Production und Consumtion.
zeichnet werden. Endlich unterscheidet Rau noch den abstrakten oder Gattungswerth
vom concreten Werth: ,Der Gebranchswerth einer gewissen Gattung von
Gütern, z B des Weizens, Kupfers, Leders, liegt zwar dem Verhalten, welches die
Menschen im allgemeinen in Hinsicht auf das betreffende Gut beobachten, zu Grunde,
reicht jedoch nicht hin, in jedem einzelnen Falle eine gewisse Handlungsweise zu bewirken,
vielmehr kann die Werthschatzung eines Gutes ein blosses Urtheil des Verstandes
bleiben, welches den Willen gar nicht anregt. Anders ist es, wenn man eine
gegebene concrete Menge eines Gutes, z. B. ein bestimmtes Stück Tuch, einen Scheffel
Gerste, ein Pferd u. dgl., in Beziehung ans den Bedarf und Besitzstand einer besondern
Person betrachtet. Der Gebranchswerth eines bestimmten Gutes für eine einzelne
Person in einem gewissen Zeitpunkte kann concreter Werth genannt werden.'
Außer den von R a ll angeführten Arten von Werthen ist endlich auch noch der
allerdings nur in einzelnen Fällen sich ergebende As sec ti on s wert h zu nennen, den
ein bestimmtes Gut aus Rücksichten des subjectiven Gefühls, der individuellen Geschmacksrichtung,
im Hinblick auf Familienerinnerungen, künstlerische und überhaupt
ästhetische Neigungen u. dgl., für eine Person hat. Da dieser Werth von den unzählbaren
Combinationen persönlicher Eigenschaften, wie sie sich in den verschiedenen Menschen
verwirklicht finden, abhängt, so lassen sich wirtschaftliche Gesetze für seine Bemessung
nur höchst unvollkommen und theilweise gar nicht aufstellen.
Roscher unterscheidet gleichfalls den Gebrauchswerth, den er nach der
Verschiedenheit des subjektiven Zweckes in Productions- unb Genuß wert h zerfallen
läßt, während er diesen letztern wieder, dem deutschen Sprachgebrauch entsprechend,
in Be nn tzungswerth (Kleider, Möbel n. s. w.) und V erzehr ungs werth (der
Lebensmittel, der Feuernngsmittel, der Wohnungen u. s. w.) eintheilt, und den Tauschwerth.
Mit Recht macht er auch darauf aufmerksam, daß der Gebranchswerth, aus
dem der Tanschwerth der Güter beruht, nur selten bestimmt, etwa in Zahlen ausgedrückt
werden kann. ,So läßt sich wohl die Nährkraft verschiedener Speisen, aber
nicht die Geschmacksgüte derselben, die damit verbundene Augenweide u. s. w. genau
berechnen.' Der Tanschwerth der Güter, der sich für die Mehrzahl derselben zwar nach
ihrer bessern oder mindern Qualität und der Menge, in der sie verkauft werden, sowie
nach Zeit und Ort verschieden, aber innerhalb dieser Grenzen doch für alle gleich stellt,
ist daher etwas weit Bestimmteres als der Gebranchswerth.
Den Begriff des Vermögens definirt Roscher als ,die Summe aller wirtschaftlichen
Güter, die sich im Eigenthum einer physischen oder juristischen Person befinden.
Es gibt demnach Privat-, Corporations», Gemeinde-, und endlich gibt es anch
ein Weltvermögen'. Ferner weist derselbe Autor darauf hin, daß darüber gestritten
worden sei, ob man bei Schätzung eines Vermögens den Gebrauchs- oder den Tauschwerth
zu Grunde legen solle, sowie darauf, daß bei Privatvermögen, deren Bestandtheile
so vielfach nur im Wege des Verkehrs ihre Verwendung finden, der Tanschwerth
von größter Bedeutung sei, und daß daher, selbst wenn einzelne Bestandtheile zu unmittelbarem
Verkehr untauglich wären (z. B. Fideicommißgüter), wenigstens ihr Ertrag
nach seinem Tauschwerth geschätzt wird. Anders sei es aber bei dem Volksvermögen,
das den Verkehr mit seinesgleichen viel weniger branchi als ein Privatvermögen.