Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

4.  Kap.  Die  Arbeitsorganisation..

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und  mehr  sogar  zu  internationaler  Bedeutung  erheben,  ihre  volle  Wirksamkeit
entwickeln  können.  Was  nützt  es,  die  guten  Fabrikate  durch  gesetzlich  geschützte ­
  Marken  kenntlich  zu  machen,  solange  viele  Käufer  gar  nicht  im  stände
sind,  den  Werth  der  mit  Marken  versehenen  Waren  zu  erkennen  und  dieselben
von  mindcrwerthigen  zu  unterscheiden?  Auf  diesem  Gebiete  wie  auf  so  manchem
andern  sind  der  Staat  und  überhaupt  die  öffentlichen  Gewalten  außer  stände,
den  wesentlichsten  Umschwung  herbeizuführen.  Derselbe  muß  vielmehr  von
einer  Hebung  der  Intelligenz  und  der  Privatinitiative  auf  dem  Gebiete  des
Geschäftslebens  erwartet  werden.  Die  verschiedentlich  von  kleingewerblicher
^eite  erhobene  Forderung,  es  solle  gesetzlich  vorgeschrieben  werden,  daß  jede
zum  Verkauf  gebrachte  Ware  den  Namen  des  Erzeugers  aufgeprägt  trage,
pt  an  und  für  sich  nicht  verwerflich,  wenn  sich  auch  bei  der  Durchführung
einer  solchen  Maßregel  sicherlich  in  manchen  Fällen  technische  Schwierigkeiten
ergeben  wurden.  Wie  wenig  aber  auch  die  möglichst  vollständige  Erfüllung
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