Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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nie  Organisation  der  Gewerbetreibenden  in  Ämtern.

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äckergilcie  zu  Ehren  der  Heiligen  und  der  Jungfrau  Marie  gestiftet
Wurde  und  in  üblicher  Weise  religiöse  Angelegenheiten  unter
(^rücksichtigung  ihrer  besonderen  gewerblichen  Verhältnisse
vertrat
^  Alle  die  genannten  fiandwerksämter  hatten  vor  ihrer  Errichtung
Genehmigung  des  Käthes  einholen  müssen.  Entweder  ertheilte
Kath  den  Schrägen  oder  das  von  den  Handwerkern  selbst  auf-^Gsetzte
  Statut  wurde  vom  Rathe  bestätigt.  Die  Eingangsworte
^^st  jeder  Sera  deuten  auf  dieses  Abhängigkeitsverhältniss  hin.
^^gemäss  wurden  auch  Erweiterungen  und  Zusätze  nur  mit  Zustimmung ­
  (vulbord)  des  Rathes  vorgenommen.  Über  die  Austting
  der  Statuten  hatte  der  Rath  gleichfalls  zu  wachen;  er
ftsandte  aus  seiner  Mitte  Männer,  die  als  „bysittere  van  des  gerades
  wegen“  an  den  Amtsversammlungen  der  Handwerker
.  nehmen  mussten.  Diese  Rathsmitglieder,  später  als  Amts-^
  t'en  bezeichnet,  waren  es,  die  gemeinsam  mit  den  Älterleuten
}j  ^  auch  die  Gewerbepolizei  handhabten.  Sie  wurden  ferner
Streitigkeiten  der  Genossen  unter  einander  gehört  und  nur
Überlegung  mit  ihnen  entschied  der  Ältermann.  Endlich
‘eiten  sie  einen  1  heil  der  Strafgelder,  der  natürlich  an  die  Rathsabzuführen
  war.
l^^ndwerksämter  befanden  sich  demnach  ganz  unter  der
^Jtmässigkeit  des  Raths,  und  an  der  Stadtverwaltung  nahmen  sie
die^  ^  Antheil.  Erst  seit  dem  fünfzehnten  Jahrhundert  wurden
he^  ^^'^"^^werker  zur  Herathung  allgemeiner  städtischer  Fragen
‘ingezogen,  was  allmählig  immer  häufiger  Vorkommen  mochte.
^  Ordnung  gewerblicher  Angelegenheiten,  soweit  in  der  Hürgerl^
  uh^^^  Markt-  und  Handelspolizei  geregelt  wurde,  hatte  der
g  ,  ^‘dlleicht  frühzeitig  das  Gutachten  der  gewerblichen  Genossende
  ^‘"geholt,  wenn  er  auch  keineswegs  immer  im  Interesse
Werker  vorging,  wie  z.  H.  bei  der  Regulirung  des  Rrau-Hierin
  mag  die  Veranlassung  zu  immer  regelmässigerer
der  Befragung  gelegen  haben,  bis  schliesslich  die
^  Ämtern  zusammen  gebildete  sogen,  kleine  Gilde  als  Gegenais ­
  ^^gen  die  Vereinigung  der  Kaufleute,  die  grosse  Gilde,
:dlm"T^^  Körperschaft  in  das  städtische  Gemeinwesen  eintrat.  Diese
am'  '  Krstarkung  des  Ansehens  und  die  Erlangung  des  Rechts
politischen  Regimenté  sich  betheiligen  zu  dürfen,  die  in  deutschen

'  He

a.

(b  I,  S.  223.
            
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