thumbs : Manteltarifvertrag abgeschlossen zwischen dem Arbeitgeberverband der papierverarbeitenden Industrie von Düren und Umgebung e. V. einerseits und den Verbänden 1. Graphischer Zentralverband, 2. Verband der Buchbinder und Papierverarbeiter, Ortsgruppe Düren andererseits

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$ 3. Veberstunden,
Die Zahlung des Ueberstundenzuschlages erfolgt auf den Gesamt-Die
 prozentualen Zuschläge sind im Arbeitszeitabkommen  fest-Ist.
 Sonn- und Feiertagsarbeit wird mit 50 Prozent Zuschlag aui
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„ Tesamtlohrr bezahlt.

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S 6. Prämien,

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Erzeugungs- und Arbeitsprämien- sind statthaft. Ueber Neueinhg
 von Prämien oder die Aenderung bestehender Prämiensätze
aeiden Betriebsleitung und die gesetzliche Vertretung der Arbei-|
 af im gegenseitigen Benehmen.

87. Akkordarbeit.

Akkordarbeit ist zulässig,
Die Akkordsätze müssen so bemessen sein, daß ein volleistungs-)r
 Akkordarbeiter in der regelmäßigen Arbeitszeit mindestens
Ozent über das Verdienst eines volleistungsfähigen Lohnarbeiters
hen kann,
‚Akkordbedingungen und Akkordsätze werden den Arbeitern
tlich oder gedruckt ausgehändigt, oder im Betriebe an sichtharer
ausgehängt. Ueber die Neueinführung von Akkordarbeit oder
‚enderung bestehender Akkordsätze entscheiden Betriebsleitung
lie gesetzliche Vertretung der Arbeiterschaft im gegenseitigen
Fimen,

S 8. Verfahren bei Streitigkeiten,
Die Regelung von Streitigkeiten aus diesem Vertrage zwischen
tgebern und Arbeitnehmern ist im Wege der Verhandlung, er-Hichenfalls
 unter Hinzuziehung der gesetzlichen Vertretung der
—terschaft anzustreben. .
£” Kommt eine Einigung nicht zustande, so ist zunächst von Ver-;#
 ‚zu Verband zu verhandeln und, falls auch diese Verhandlungen
hislos verlaufen, dann der Schiedsausschuß anzurufen,
En allen Streitfällen- grundsätzlicher Art, insbesondere, wenn es
um allgemeine Lohnforderungen oder um die Auslegung dieses
ages handelt, ist sofort von Verband zu Verband zu verhandeln.
‚Fommt eine Einigung nicht zustande, so ist der Schiedsausschuß
ıfen.

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8 9. Schiedsausschüsse.

Es wird ein Schiedsausschuß von 4 Personen und ebenso vielen
ü zleuten gebildet. Der Arbeitgeberverband entsendet in diesen
t ktreter und 2 Ersatzleute, die am Vertragsbeschluß beteiligten
” rkschaften auf Grund der Zahl ihrer in den Betrieben beschäftigten
jeder ebenfalls 2 Vertreter und 2 Ersatzleute.
‘Der Schiedsausschuß wählt nach dem Grundsatz der Parität
sitzende, die für jede Sitzung wechseln. Der Schiedsausschuß
ich eine Geschäftsordnung selbst.

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