Goldschmiede.
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^Grlaszenen wittfrauen in seine wirde nicht magk erhalten werden,
haben dieselbe unsere königl. mayestät aus sonderlicher
^^gnadung folgenden artickel befreyhett und hin zusetzen laszen,
"^^Ich von Worten zu Worten also lautendt, dasz wo von diesen
^2 obgedachten goldtschmiedten einer stirbt und Hese eine ehliche
frau nach, dieselbe soll die zeit ihres lebens ihres seligen mannes
geniesen dasz amt unverhinderlich zu gebrauchen und zu gen-
^i^sen haben, jedoch so sie sich in ihrem wittwenstande ehrlich
^^thalten würde, da sie sich aber wiederumb befreyen wolte, soll
einen erlichen gesellen nemen, dar ein ampt mit zufrieden, und
es auch wirdigk nach laut unsren schrägen und sein meister-
sambt allen gerechtigkeiten, wie ein ander vor ihm gethan,
und vollenbringen»; so aber eine stete durch tödtlichen ab-
losz würde und keine widtfrau nachbliebe, so soll sofern
^•nes goldschmiedes sohn binnen unser Stadt in unserm ambte
gebohern [oder gleichfalsz eines goltschmiedesz tochter in unsrem
^l^pt geboren]* diesellige stete zu genieszen haben, jedoch so ferne
sich ordentlicher weise befreyen und nach amtsgebrauch unvor
^^iszlich verhalten und alles, wie sichs eignet und gebüret, \er
*^*chtet wird nach laut unsers schragens und ambts gerechtigkeit
20 (iy)4. Es soll sich niemand verdreuszen binnen oder buten
Stadt Riga zu setzen heimlich oder öffentlich das goldschmide
zu brauchen, ausbenommen die zwolff goldschmide, so binnen
in einem beschlossenn ambt sein; sofern aber einer binnen
Stadt darüber beschlagen würde, sol ihm alles genommen
'^»■den, und die helfte einem erbaren rade und die ander helfte
ampt verfallen sein. So jemand aus“ der Stadt beschlagen
^^de sol gleichfalsz alles dasjenige, so bey ihm gefunden wire
■ * in der dem Goldschmiedeamte gehörenden jüngeren Abschrift des Schragens
. ■ '5*2 lautet der Schlusssatz folgendermassen: „So aber eine sc
msmmm
haben."
Die
zZisIhen Klammern stehenden Worte befinden sich in einer Abschrift
^i'Psten Schragenbuches der Stadt Riga.
' I« der jüngere» Abschrift des Schragens v. J. .5«: sieht: ^usserkaH.