Alt Rigas gewerbliches Leben.
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Lastadie Die curia lignorum civitatis, die gegen Ende des
vierzehnten Jahrhunderts vorkommt *, kann freilich schon diesen
Zwecken gedient haben. Denn einen städtischen Holzhof, auf dem
Brennholz zum Verkauf kam, gab es in jener Zeit wohl kaum.
Unter der Lastadie begriff man sowohl den Platz, auf dem Schiffe
gebaut wurden, — Schiffszimmerwerft — als auch einen Platz zum
Einnehmen oder Löschen des Ballasts*. Welche Bedeutung sie in
Eiga hatte, lässt sich nicht sagen. Sie stellt sich als ein an der
Düna befindlicher Platz dar, auf dem verschiedene dem Handel
dienende Baulichkeiten vorhanden waren und an den sich Gärten
schlossen. Lastadien im Sinne von Schiffswerften gab es in Elbing^
und Lübeck" gleichfalls, während man in Hamburg diesen Ausdruck
nicht kannte. Der Schiffbauerbrook daselbst wird in einer latei
nischen Urkunde als j,paltis, ubi 7iaves constrMM7ttur“ bezeichnet®.
In Elbing unterschied man übrigens eine Schiffslastadie und eine
T heerlastadie, letztere soviel wie Theerhof oder Theerplatz, d. h.
fier Ort, wo Theer feilgeboten wurde.
Ini Zusammenhänge mit der Lastadie stand die Reeperbahn,
sofern auf ihr u. A. das den Schiffen unentbehrliche Tauwerk her
gestellt wurde. Sie wird zuerst im Ausgange des vierzehnten Jahr
hunderts genannt. Damals befand sie sich hinter dem Marstalle,
etwa in der heutigen Marstallstrasse, und brachte der Stadt ursprüng
lich fünf, später sechs Ferdinge jährlicher Pacht ein. Seit dem Ende
fies fünfzehnten Jahrhunderts, wenn nicht schon früher, war sie
verlegt. Im zweiten Erbebuch wird sie als in der Nähe der Kalk
brücke, am Rising, am Kälbergraben u. s. w. befindlich angegeben.
Natürlich hatte sie eine ansehnliche Länge, so dass zu ihrer Bestim-
'^ftug mehrere Punkte gewählt werden konnten. Vermuthlich
erstreckte sie sich von der Kalkbrücke bei der Kalkpforte nach
techts und links. Da in späterer Zeit städtische Einnahmen aus
nicht nachweisbar sind, ist sie möglicherweise in den Besitz des
’ Napiersky, Rrbeb. II, 1458.
* Napiersky, Lib. red. II, 589.
Lie Bezeichnung des Ballasts selbst als „Lastadie“, wie in Wismar, mag damit
Zusammenhängen. Die Wismarsche Bürgersprachen von 1345, 1347, :34* gebieten:
Muod nullus proiceat lastadien in portum sub pena corj)oris et reriim suarum, d. h.
ällast durfte nicht in den Hafen, in das Fahrwasser geworfen werden. Meklen-
“•■gisches Urkundenbuch 9, 10, Nr. 6524, 6762, 6851.
I Appen, Rlbinger Antiquitäten, S. 217.
* Wehrmann, a. a. O., S. 405.
® Koppmann, a. a., 1. S. LXXVIIl.