Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Alt Rigas gewerbliches Leben. 
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Lastadie Die curia lignorum civitatis, die gegen Ende des 
vierzehnten Jahrhunderts vorkommt *, kann freilich schon diesen 
Zwecken gedient haben. Denn einen städtischen Holzhof, auf dem 
Brennholz zum Verkauf kam, gab es in jener Zeit wohl kaum. 
Unter der Lastadie begriff man sowohl den Platz, auf dem Schiffe 
gebaut wurden, — Schiffszimmerwerft — als auch einen Platz zum 
Einnehmen oder Löschen des Ballasts*. Welche Bedeutung sie in 
Eiga hatte, lässt sich nicht sagen. Sie stellt sich als ein an der 
Düna befindlicher Platz dar, auf dem verschiedene dem Handel 
dienende Baulichkeiten vorhanden waren und an den sich Gärten 
schlossen. Lastadien im Sinne von Schiffswerften gab es in Elbing^ 
und Lübeck" gleichfalls, während man in Hamburg diesen Ausdruck 
nicht kannte. Der Schiffbauerbrook daselbst wird in einer latei 
nischen Urkunde als j,paltis, ubi 7iaves constrMM7ttur“ bezeichnet®. 
In Elbing unterschied man übrigens eine Schiffslastadie und eine 
T heerlastadie, letztere soviel wie Theerhof oder Theerplatz, d. h. 
fier Ort, wo Theer feilgeboten wurde. 
Ini Zusammenhänge mit der Lastadie stand die Reeperbahn, 
sofern auf ihr u. A. das den Schiffen unentbehrliche Tauwerk her 
gestellt wurde. Sie wird zuerst im Ausgange des vierzehnten Jahr 
hunderts genannt. Damals befand sie sich hinter dem Marstalle, 
etwa in der heutigen Marstallstrasse, und brachte der Stadt ursprüng 
lich fünf, später sechs Ferdinge jährlicher Pacht ein. Seit dem Ende 
fies fünfzehnten Jahrhunderts, wenn nicht schon früher, war sie 
verlegt. Im zweiten Erbebuch wird sie als in der Nähe der Kalk 
brücke, am Rising, am Kälbergraben u. s. w. befindlich angegeben. 
Natürlich hatte sie eine ansehnliche Länge, so dass zu ihrer Bestim- 
'^ftug mehrere Punkte gewählt werden konnten. Vermuthlich 
erstreckte sie sich von der Kalkbrücke bei der Kalkpforte nach 
techts und links. Da in späterer Zeit städtische Einnahmen aus 
nicht nachweisbar sind, ist sie möglicherweise in den Besitz des 
’ Napiersky, Rrbeb. II, 1458. 
* Napiersky, Lib. red. II, 589. 
Lie Bezeichnung des Ballasts selbst als „Lastadie“, wie in Wismar, mag damit 
Zusammenhängen. Die Wismarsche Bürgersprachen von 1345, 1347, :34* gebieten: 
Muod nullus proiceat lastadien in portum sub pena corj)oris et reriim suarum, d. h. 
ällast durfte nicht in den Hafen, in das Fahrwasser geworfen werden. Meklen- 
“•■gisches Urkundenbuch 9, 10, Nr. 6524, 6762, 6851. 
I Appen, Rlbinger Antiquitäten, S. 217. 
* Wehrmann, a. a. O., S. 405. 
® Koppmann, a. a., 1. S. LXXVIIl.
	        
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