Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Alt-Rigas  gewerbliches  Lehen.

muss’.  Dagegen  wird  dem  Münzmeister  Wolfgang  Nothaft,  der
über  den  hohen  Silberpreis  und  den  geringen  Verdienst  gar  beweglich ­
  zu  klagen  weiss,  Amt  und  Haus  auf  5  Jahre  gegen  jährliche
Entrichtung  eines  ungarischen  Guldens  „to  ivortyiise“  überlassend
Ein  kleineres  Nebengebäude  der  Münze,  als  Wohnhaus  bezeichnet,
wurde  1513  an  Hans  Kolthof  und  dessen  Ehefrau  auf  Lebenszeit
vermiethet
Die  Lage  der  Stadtwaage  lässt  sich  trotz  ihrer  öftern  Erwähnung ­
  in  den  Erbebüchern  nicht  bestimmen.  Nach  einer  schon
erwähnten  Inscription  wäre  sie  in  der  Heringsstrasse  zu  suchen.
Jedenfalls  liegt  es  nahe  sie  sich  unweit  des  Marktes  zu  denken,
auf  dem  ja  die  meiste  Veranlassung  zu  ihrer  Benutzung  geboten
wurde.  Jedermann  hatte  das  Recht  gegen  Entrichtung  einer  kleinen
Gebühr  die  Leistungen  der  Waage  in  Anspruch  zu  nehmen.  Sie
war  verpachtet  und  warf  einen  sehr  reichlichen  Ertrag  ab.  Dietrich
Giere,  dem  sie  1487  auf  20  Jahre  für  520  Mark  jährlich  verpachtet
wurde,  übernahm  sie  noch  vor  Ablauf  seines  Contracts  1498  auf
Lebenszeit  unter  den  gleichen  Bedingungen.  Er  hatte  sich  der
Stadt  dienstwillig  erwiesen,  indem  er  eine  städtische  Obligation  im
Betrage  von  250  Mark,  für  die  ihm  ein  Steinhaus  nebst  Keller  und
Boden  hinter  der  Waage  verpfändet  worden  war,  ausgeliefert  hatte  In
Hamburg  war  die  Stadtwaage  im  vierzehnten  Jahrhundert  für  einige
20  Pfund  jährlich,  im  fünfzehnten  Jahrhundert  aber  für  120  Pfund
jährlich  verpachtet  ^  In  Elbing  aber,  wo  sie  gleichfalls  verpachtet
war,  warf  sie  1404—1414  durchschnittlich  44  Mark  preussisch
d.  h.  etwa  26  Mark  rig.  ab.
Die  am  Markt  befindliche  Zollbude,  vermuthlich  in  den  unteren
Räumen  des  Rathhauses  untergebracht,  in  den  Erbebüchern  1496
zuerst  erwähnt,  könnte  ihrem  Namen  nach  kaum  etwas  anderes
gewesen  sein  als  die  Kasse,  an  der  die  für  Aus-  oder  Einfuhr  zu
entrichtenden  Abgaben  zu  zahlen  waren.  Indess  gehörte  die  Zollfreiheit ­
  zu  den  wesentlichen  Rechten  der  rigischen  Bürger\  und
jene  Bude  kann  daher  nichts  anderes  vereinnahmt  haben  als  das

’  Napiersky,  Lib.  red.  III,  64.
2  Napiersky,  Lib.  red.  III,  214.  Über  seine  Nachfolger  Gerth  Schreiber  und
Thomas  Ramme  vergl.  Baltische  Monatsschrift  35,  S.  118.
3  Napiersky,  Lib.  red.  III,  8,  20;  Erbeb.  II,  415.
•1  Napiersky,  Lib.  red.  III,  54.
5  Koppmann,  a.  a.  O.  i  S.  LXXXII;  3  S.  LXXV.
ß  Toppen,  a,  a.  O,  S.  53.
7  Bunge,  a.  a.  O.,  S.  87.  ,
            
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