Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Anhang.  683
Selbiges  in  denselben  Ambtern  hierdurch  über  das  alte  nicht
gerechnet,  sondern  hiemit  bestetiget)
2)  dass  die  Eindienung  der  Gesellen  in  ein  Ambt  zur  Erhaltung
der  Meisterschaft  nicht  allein  in  denen  Schrägen,  in  welchen
sie  nicht  eingeführet,  ins  Künftig  nicht  zugelassen  noch  eigenthätig
  weder  heim-  noch  öffentlich  eingeführet  werden  sol,
sondern  auch,  weiln  sie  in  vielen  Ämbtern  unerträglich  hoch,
nemblich  auf  3  und  mehr  Jahren  etc.,  angesetzet  (wodurch
viel  von  Gewinnung  eines  Ambts  und  folgends  der  Bürgerschaft ­
  alhie  abgeschrecket  sind)*  reduciret  und  zum  Allerhöchsten ­
  IV2  Jahre  die  Zeit  von  dem  ersten  Eischungtage
an  zu  rechnen,  gesetzet  werde,  worvon  dennoch
3)  der  Meister  Söhne  und  diejenige  Gesellen,  so  eine  Meisterswittibe ­
  oder  Tochter  heurahten,  dem  Alten  nach  an  sich
Selbsten  befreyet  sind,  andere  aber  auch  durch  gewisze  Geldesmittele ­
  von  e.  e.  Ambtgericht  sich  befreyen  können.
4)  So  werden  auch  die  schwere  und  in  vielen  Ämbtern  und
Werken  fast  unerreichliche  Ambtskosten  und  Mahlzeiten,  die
in  einigen  Ämbtern  zu  50,  60,  kxj  und  mehr  Rthal.  gewachsen
und  manchen  guten  Geseln  von  der  Eischung  biszhero  unverantwortlich ­
  abgehalten,  hiemit  und  ins  Gemein  eingezogen
und  folgender  Gestalt  eingerichtet,  dasz  ins  Kunfftige  ein
Gesel,  der  hieselbsten  ein  Ambtsmeister  werden  wil,  bey
der  Eischung  des  Ambtes,  sie  geschehe  desselben  (jewohnheit
nach  zu  ein  oder  mehr  Malen,  nicht  mehr  dan  2  Rthal.,  bey
der  Beschau-  und  Abstraffung  dessen  Meisterstücks  aber
4  Rthal.  und  dan  endlich  bey  der  Gewinnung  des  Ambts
oder  Meisterschafft  12  Rthal.  (davon  die  eine  Helffte  e.  e.  Raht,
die  andere  Helffte  der  Amtsladen  zufält)*  spendiren  und  erlegen ­
  sol,  womit  er  dan
5)  von  aller  andern  Bekösigung  und  Spesen,  wie  sie  immer
Nahmen  haben  mögen,  krafft  dieses  gäntzlich  befreyet  und
auf  das
b)  einem  solchen  ambtseischenden  fieselln  ein  Mehrers  nicht
so  wenig  heim-  alsz  öffentlich  weder  ausz  guten  W  illen  noch

'  Die  zwischen  Klammern  stehenden  Worte  sind  in  der  Vorlage  durehgestrichen.
*  In  der  Vorlage  befanden  sich  diese  Worte  auch  in  einer  Klammer.
            
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