Anhang. 683
Selbiges in denselben Ambtern hierdurch über das alte nicht
gerechnet, sondern hiemit bestetiget)
2) dass die Eindienung der Gesellen in ein Ambt zur Erhaltung
der Meisterschaft nicht allein in denen Schrägen, in welchen
sie nicht eingeführet, ins Künftig nicht zugelassen noch eigenthätig
weder heim- noch öffentlich eingeführet werden sol,
sondern auch, weiln sie in vielen Ämbtern unerträglich hoch,
nemblich auf 3 und mehr Jahren etc., angesetzet (wodurch
viel von Gewinnung eines Ambts und folgends der Bürgerschaft
alhie abgeschrecket sind)* reduciret und zum Allerhöchsten
IV2 Jahre die Zeit von dem ersten Eischungtage
an zu rechnen, gesetzet werde, worvon dennoch
3) der Meister Söhne und diejenige Gesellen, so eine Meisterswittibe
oder Tochter heurahten, dem Alten nach an sich
Selbsten befreyet sind, andere aber auch durch gewisze Geldesmittele
von e. e. Ambtgericht sich befreyen können.
4) So werden auch die schwere und in vielen Ämbtern und
Werken fast unerreichliche Ambtskosten und Mahlzeiten, die
in einigen Ämbtern zu 50, 60, kxj und mehr Rthal. gewachsen
und manchen guten Geseln von der Eischung biszhero unverantwortlich
abgehalten, hiemit und ins Gemein eingezogen
und folgender Gestalt eingerichtet, dasz ins Kunfftige ein
Gesel, der hieselbsten ein Ambtsmeister werden wil, bey
der Eischung des Ambtes, sie geschehe desselben (jewohnheit
nach zu ein oder mehr Malen, nicht mehr dan 2 Rthal., bey
der Beschau- und Abstraffung dessen Meisterstücks aber
4 Rthal. und dan endlich bey der Gewinnung des Ambts
oder Meisterschafft 12 Rthal. (davon die eine Helffte e. e. Raht,
die andere Helffte der Amtsladen zufält)* spendiren und erlegen
sol, womit er dan
5) von aller andern Bekösigung und Spesen, wie sie immer
Nahmen haben mögen, krafft dieses gäntzlich befreyet und
auf das
b) einem solchen ambtseischenden fieselln ein Mehrers nicht
so wenig heim- alsz öffentlich weder ausz guten W illen noch
' Die zwischen Klammern stehenden Worte sind in der Vorlage durehgestrichen.
* In der Vorlage befanden sich diese Worte auch in einer Klammer.