Object : Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

Geschichtliche  Einleitung.

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ber  Vorjahre  würben  erlebigt.  Keine  Resultate  würben  bezüglich  ber  Rübenzuckersrage,
  ber  Preußischen  Rheinzölle  imb  bes  Weinrabattes  erzielt.
"u  5*  ^ er  ^îerten  General-Konferenz  bilbeten  Verwaltungsfragen
Änwenbung  bes  Tarifs,  Auslegung  ber  Zollorbnung,  bie  Zollabrechnung,
Festsetzung  von  Pauschsummen  unb  Sie  Vereinbarung  eines  Nieberlageregulativs
ble  wichtigsten  Gegenstänbe  ber  Berathung.
Mit  auswärtigen  Staaten  schloß  ber  Zollverein  in  btefer  Periobe  mehrere
01  S fv Un ^  Hänbelsverträge  ab  unb  zwar  mit  Hollanb  am  3.  Juni  1837  unb
¿¡1.  Januar  1839, 1 )  mit  Englanb  am  2.  Mai  1841/)  mit  Griechenlanb  am
12.  August  1839»)  unb  mit  ber  Türkei  am  22.  Oktober  1840. 4 )

Sowohl  bie  wirtschaftlichen  als  auch  bte  politischen  Ergebnisse  ber  ersten
Veremsperiobe  erregten  allgemeine  Befriebigung  unb  es  ist  zum  großen  Theile
à  taktvollen  Haltung  ber  Preußischen  Regierung,  welche  bas  Prinzip  ber
Gleichberechtigung  unb  Selbstänbigkeit  ber  einzelnen  Staaten  in  keiner  Weise
verletzte  unb  auch  gegenüber  bent  Auslanbe  bemüht  war,  biefe  Grunbsätze  bes
Vereins  zur  Geltung  zu  bringen,  zu  banken,  baß  ber  Zollverein  im  In-  unb
Auslanbe  stch  die  allgemeine  Anerkennung  erwarb?)
Der  neue  Vertragsabschluß,  welcher  vor  bent  1.  Januar  1842  einzutreten
hatte,  war  bennoch  wegen  einiger  Forbernngen  ber  Preußischen  Regierung,
welche  in  einer  Denkschrift  vom  22.  Dezember  1839  niebergelegt  waren  unb
.^.ļ^ìl  nur  ails  Präzipua  gerichtet  waren,  mit  einigen  Schwierigkeiten  verknüpft?) ­
  Dennoch  kamen  nach  sechsmonatlichen  Verhanblungen  bie  neuen
Vertrage  unb  Vereinbarungen  7 )  zu  Staube  unb  würben  am  8.  Mai  1841
unterzeichnet.  Der  Verein  war  auf  weitere  12  Jahre  zur  allgemeinen  Zusnedenheit
  gesichert,  bie  Eintracht  unter  ben  Vereins-Staaten  hergestellt  unb
'Hoffnung  auf  eine  weitere  gebeihliche  Entwicklung  bes  wirthschaftlichen
Lebens  ber  Nation  neu  begründet.

1  «/ti  à^àffcu  schlossen  sich  Brarmschweig  durch  Vertrag  vom  19.  Oktober
die  Grafschaft  Schaumburg  durch  Vertrag  vom  13.  November  1841
WA»*  Zollverein  iind  das  Fürstenthlim  Lippe-Pyrmont  und  Luxemburg»)
Oktober,  11.  Dezember  1841  und  8.  Februar  1842
an  bas  Zollsystem  Preußens  an.

Der  Berci»  war  nunmehr  auf  8245  Q.-Meilen  mit  28,498,136  Einwohnern
  angewachsen.

')  Siche  Weber  a.  a.  O.  S.  151  ff.  '
*)  Siehe  Weber  a.  a.  O.  S-  168  ff.
•)  Siehe  Weber  a.  a.  O.  S.  173  ff.
4 )  Siehe  Weber  a.  a.  O.  S.  175  ff.
6 )  v.  Festenberg  a.  a.  O.  S.  209.
°)  Siehe  Weber  a.  a.  O.  S.  178  ff.;  v.  Festenberg  a.  a.  O.  S-  251  ff.
)  Siehe  Weber  a.  a.  O.  S.  198  ff.
r  ^  ®. er  Vertrag  mit  Luxemburg  differir!  in  sofern  wesentlich  von  den  übrigen  Anschlugverträgen,
  als  die  eigenthümliche  Stellung  dieses  Landes  und  die  Rücksicht,  das;  durch
den  Anschlug  die  Niederländische  Regierung  nicht  etwa  ein  Mittel  erlangen  könne,  auf  die
Zollpolitik  des  Vereins  einzuwirken,  besondere  Bestimmungen  nothwendig  machten.  Darum
erhielt  Luxemburg  keine  Stimme  im  Vereine,  sondern  wurde  durch  Preußen  vertreten  die
Zolldirektion  wurde  einem  Preußischen  Beamten  übertragen  und  unter  das  Prenß.  Ministerium
gestellt,  außerdem  aber  auch  preußische  Zollbeamte  in  der  dortigen  Verwaltung  verivendet.
(Siehe  m  Weber  a.  a.  O.  S.  205  und  Abschn.  Ill  Ziff.  II  Nr.  2  über  das  Verhältniß
Luxemburgs  zum  Zollverein.)
            
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