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Erhöhung ihrer Leistungen und gleichbleibenden Beiträgen der d sicheren)
zu einer steigenden Inanspruchnahme des Staates und damit der DE N
führe. Dadurch würde die Einrichtung nicht nur ihren Von 4 4 nie auch
gewollten Versicherungscharakter mehr und mehr verlieren; sie nm bare
der Gegenstand von Experimenten werden, die dem Staat Ehen td
Belastung bringen und letzten Endes ihren Bestand gelber gelä besserung
Dies alles wird am ehesten vermieden, wenn einer Erhöhung and t SE un de
der Versicherungsleistungen auch eine vermehrte finanzielle Ans reng S Sen
Versicherten in Form der Entrichtung höherer Beiträge zur Versicherung geg
überstehen muss.
bb, Die Zuwendungen zur Erhöhung der Versicherungsleistungen.
Die Verfassung spricht von einer Beteiligung des Staates am Bedarf der
Versicherung, Sie geht ihrem Wortlaute nach offenbar davon aus, dass
Bund und Kantone einen Teil der Einnahmen aufbringen, die zur Bestreitung
der gesetzlichen Versicherungsleistungen notwendig sind. Eine Zuwendung
öffentlicher Mittel wäre möglich in Form einer Übernahme des durch die Bei-
träge der Versicherten und die Arbeitgeberbeiträge nicht gedeckten Teiles der
einheitlichen Versicherungsleistungen oder in Form der Gewährung von Sub-
ventionen an die Beiträge aller Versicherten oder einzelner Kreise davon,
denen die Aufbringung des Beitrages Mühe macht. Wie wir bereits im Eingang
der Darstellung des Projektes festgestellt haben, glauben wir von der Beschrei-
tung dieser Wege absehen und einer andern Lösung den Vorzug geben zu
sollen, die der Natur der zu schaffenden Versicherung besser gerecht wird.
Die allgemeine Volksversicherung umfasst neben den breiten Massen,
denen sie dienen will, auch eine Minderheit von Personen in guten Er-
werbs- und Vermögensverhältnissen, die nicht sowohl des Bedürfnisses
wegen als vielmehr um der Solidarität und der administrativen Verein-
fachung willen in das Obligatorium einbezogen sind, sowie deshalb,
weil niemand, auch der Begütertste nicht, zum voraus weiss, ob Sr
nicht später über die Leistungen einer sozialen Versicherung froh sein
Muss, Die Übernahme des durch die Beiträge der Versicherten und die Ar-
beitgeberbeiträge Nicht gedeckten Teiles der einheitlichen Versicherungslei-
stungen Seitens des Staates würde auch jener Minderheit eine wesentlich
billigere Versicherung verschaffen, als sie sie anderwärts erwerben könnte. Das
würde Sinn und Zweck einer sozialen Einrichtung zuwiderlaufen. Zudem
würde der Bund auf diese Weise Gelder in die kantonalen Kassen ein-
Schiessen, während es wichtig ist, dass sie auf eigenen Füssen stehen.
. Aus ähnlichen Erwägungen empfiehlt es sich, von der Übernahme von
Beiträgen oder Beitragsanteilen der Versicherten abzusehen. Gewiss könnten
In diesem Falle die Beiträge höher angesetzt werden. Die Beitragssubvention
Müsste dann aber auch Personen gewährt werden, welche nach Eintritt
des Versicherungsfalles nicht entsprechend hohe Versicherunssleistungen nötig