Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  51.  52.  Arbeit.

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Arbeit.

S5L
Arbeit  ohne  welche  nichts  beschafft  werben  kann,  ist
wcr##e„be,  auf  äußere  ui##  8%We  nm#ele  uub
des  wirthschaftlichen  Erfolges  halber  geschehende  Bemühung./
Als  Arbeit  erscheint  eine  menschliche  Thätigkeit  also  nur  dann,
wenn  sic  mit  Anstrengung  verbunden  ist  und  einen  außerhalb
ihrer  selbst  liegenden  nützlichen  Zweck  verfolgt,  einen  autzeren
Erfolg  bezweckt,  während  Mühe  machende  Thätigkeit  bn-weilei,
schon  beim  bloßen  Genießen  stattfindet  wib  wirkliche  Anstrengung
vielen  Erholungen  anhaftet.

S52.
Die  wirthschaftlichen  Arbeiten  zerfallen  in  ebensoviel
Aauptarbciténrteu,  aíS  Grwerb^me#  &u  miter
scheiden  sind,  und  erfordern  theils  vorwiegend
theils  hauptsächlich  geistige  Anstrengung.
Dieselben  beztvecken  entweder  Occupation  freiwilliger  -bàtnrmmm

«rbeit  geschehenden  'Jìamtbenuļuuig  (mb.
3cbc  »beit  erheischt  geistige  und  ko,Mich-  «-muh,mg
zugleich,  weil  erstere  der  letzteren  stets  vornnSgehen  !  „nd
WZMWW
teil  in  Anspruch  genommen  wird.  Beide  werden  ,e  noch  Arde,tr.
or,  in  „ngleichein  gegenseitigen  Motze  gebrancht  und  sind  belderseits
            
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