Object : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

70

Es  gibt  nur  wenig  reine  Typen  der  Wirtschaft,  weil  die
Wirtschaft  dem  Untergange  verfallen  ist,  wenn  sie  sich  nicht
durch  wenigstens  einzelne  Unternehmungsfälle  auf  dem  fortschrittlichen ­
  Niveau  ihrer  Umgebung  erhält.  Sie  müsste  im  Kampfe  gegen
die  Unternehmungen  erliegen,  wenn  sie  nicht  selbst  Unternehmungen
schaffen  würde.
Nur  die  isolierte  Wirtschaft,  die  reine  Kapitalsverwaltuug
und  das  Fideikommiss  sind  Typen  der  Wirtschaft.
Und  so  auch  ist  es  mit  der  Volkswirtschaft.  Nur  jene  Volkswirtschaft ­
  ist  ihr  reiner  Typus,  deren  Thätigkeit  nur  auf  ihre
Aufgabe  beschränkt  bleibt,  die  Nährthätigkeit.  Der  reine  Typus
der  Volkswirtschaft  ist  die  freie  Entfaltung  der  wirtschaftlichen
Prozesse,  und  er  findet  sich  nur  im  Organismus  der  Unternehmerwelt, ­
  und  gelangt  nur  noch  im  Vereinswesen  hie  und  da  zum  Ausdrucke. ­
  Die  Aufgaben  der  Volkswirtschaft  und  des  Staates  sind
verschiedene,  die  Volkswirtschaft  hat  nur  die  Aufgabe  der  Ernährung ­
  des  Volkes  und  darum  die  der  Kapitalverteilung,  der  Staat
hat  die  Aufgabe  der  Verwaltung  der  Wirtschaft  der  Gesellschaft.
Darum  liegen  Volkswirtschaft  und  Staat  im  Kampfe,  und  da  die
Volkswirtschaft  der  Gipfelpunkt  in  der  Reihe  der  wirtschaftlichen
Erscheinungen:  Unternehmen,  Wirtschaft  und  Volkswirtschaft  ist
und  keinen  höheren  Entwickelungsgrad  in  seinem  Individualleben
erreichen  kann  ;  so  wird  es  immer  so  bleiben  :  der  reine  Typus  der
Volkswirtschaft  des  Staates  wird  niemals  zur  selbständigen  exakten
Erscheinung  kommen.  Was  gewöhnlich  Volkswirtschaft  genanut  wird,
ist  Volksunternehmen  in  seiner  fortschrittlichen  und  Wirtschaft
mit  dem  Volke  in  seiner  konservativen  Bedeutung.
Das  Unternehmen  ist  das  Jünglingsalter,  die
Wirtschaft  das  Mannesalter  und  die  Volkswirtschaft
das  Greisenalter  im  wirtschaftlichen  Leben.
Die  Thätigkeit  des  Unternehmens  =  Nähr--f  Lehr-  -j-Wehrthätigkeit,
r>  7)  der  Wirtschaft  =  Nähr-  -j-  Lehrthätigkeit,
D  r>  n  Volkswirtschaft  =  Nährthätigkeit.
Die  in  der  Unternehmerthätigkeit  eingeschlossene ­
  Wehrthätigkeit  ist  ihr  unternehmendes,  kapitalbildendes, ­
  die  in  der  Unternehmerthätigkeit  eingeschlossene ­
  Lehrthätigkeit  ihr  wirtschaftliches,
kapitalerhaltendes  und  ihre  Nährthätigkeit  ihr  volkswirtschaftliches, ­
  kapitalverteilendes  Prinzip.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.